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Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen Sozialversicherung 2021

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

A) Gehaltsrecht

Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht.

Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:

  • Mitarbeiter*innen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften). 
  • Mitarbeiter*innen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden. 

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015.

Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025.

Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

B) Rahmenrecht

  • Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:
    Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit
  • Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021
  • Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK
  • Einführung einer Fachzulage für IT – Infrastrukturbetreuer*innen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage
  • Einreihung der Pflegefachassistent*innen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %
  • Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:
  • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
  • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
  • Verlängerung der Kündigungsfristen für Ärzt*innen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
  • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
  • Zulage für Praxisbetreuer*innen
  • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
  • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen 
  • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Das gesamte Abschlussprotokoll findet ihr im Anhang. Ebenso die Gehalts- und Lohnschemata sowie ein Flugblatt zum Verteilen und für den Aushang.

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Wir haben gute Arbeit geleistet. Du im Betriebsrat gemeinsam mit uns in der Gewerkschaft.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für Noch-Nicht-Mitglieder Gewerkschaftsmitglied zu werden? Jetzt!

Dazu findet Ihr im Anhang eine Mitgliedsanmeldung.