Verschärfung bei Krankenständen für Versicherte abgewehrt
Gute und wichtige Entscheidung für ArbeitnehmerInnen

Eine von der Wirtschaft geforderte Verschärfung der Krankenordnung, die massive Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen im Krankenstand gebracht hätte, konnte im Überleitungsausschuss der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) am 17.12 abgewehrt werden.
"Das war eine gute und wichtige Entscheidung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", freute sich GPA-djp Vorsitzende Barbara Teiber über das Ergebnis.
Als die Pläne der Wirtschaft bekannt wurden, äußerte die Gewerkschaft sofort heftige öffentliche Kritik. „Weil die Vorschläge der Wirtschaft auch in der Bevölkerung auf breites Unverständnis gestoßen sind, traute sich diese nicht mehr für eine Verschärfung stimmen“, so Teiber.
Der Vorschlag der Wirtschaft sah vor, dass bei einem Verdacht der Arbeitgeber künftig einen Anspruch auf die Prüfung des Gesundheitszustandes der Beschäftigten haben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen. Künftig, so die Wirtschaftsseite, sollte die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten.
Diese Verschärfung konnte nun vorerst abgewehrt werden. Es gilt jene Krankenordnung, die schon bislang von den Gebietskrankenkassen praktiziert wurde.
Erfreulich ist auch, dass die Leistungsharmonisierung zwischen Krankenkassen auf einem hohen Niveau umgesetzt werden kann. Was aber noch fehlt ist eine Harmonisierung der Leistungen zwischen allen Trägern, also auch jenen der Beamten und Selbständigen.
Die Wirtschaft will drastische Verschärfungen bei Krankenständen