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Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting 2017

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Nach intensiven Debatten mit den Arbeitgebern konnte gestern, am 15. November 2016, eine Einigung zum Kollektivvertragsabschluss 2017 erzielt werden.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:


1. Gehaltsrechtlicher Teil:

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 01.01.2017 zwischen 1,4% und 1,0% erhöht.

In den beschäftigungsstarken Verwendungsgruppen bedeutet dies eine reale Erhöhung von bis zu 0,55% über der aktuell durchschnittlichen Inflationsrate von 0,75%.

  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,4% erhöht.
  • Die Nachtarbeitszulage wird um 1,2% erhöht und beträgt für das Jahr 2017 EUR 1,84.


2. Rahmenrechtlicher Teil:

  • Mit den Arbeitgebern wurde ein Übereinkommen erzielt, beginnend mit  Frühjahr 2017 Gespräche über die Weiterentwicklung des Rahmenkollektivvertrages und redaktionelle Klarstellungen zu führen.
  • Im Rahmen dieser Gespräche soll auch das Verwendungsgruppenschema in der Gehaltstabelle evaluiert werden, insbesondere mit der Zielsetzung in der Verwendungsgruppe II ein monatliches Grundgehalt von EUR 1.500,- als Einstiegsgehalt zu schaffen.

 

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2017 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.


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