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Erfolgreicher KV-Abschluss für Handwerk & Gewerbe 2020

Der Abschluss im Detail
 

Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 2,37 %!

Auch die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,37 %!


Ein deutlicher Schritt konnte bei der Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen gemacht werden: 

 

  • Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.b.) wurde um 15 %, also auf 7,50 Euro erhöht!
  • Der Satz für Reiseaufwandsentschädigung für eine Abwesenheit von über 11 Stunden (§ 10 Abs. 2.c.) wurde um 10 %, also auf 17,90 Euro erhöht!
  • Das Nächtigungsgeld wurde um fast 4 %, also auf 12 Euro erhöht.

 

Verbesserungen im Bereich der Callcenter:

 

  • Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde von 10 % plus 1,95 Euro auf 15 % plus 2 Euro erhöht.
  • Für, schon bisher erlaubte, Arbeiten am 24.12. und 31.12. wurden Zuschläge vereinbart: von 12 bis 17 Uhr beträgt der Zuschlag 50 % zur Normalarbeitsstunde! Ab 17 Uhr 100 % zur Normalarbeitsstunde!

 

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2020