Mindestgehälter im Mühlen- und Futtermittelgewerbe erhöhen sich um 2,65 Prozent
Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen 2025

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Die Kollektivvertragsverhandlungen 2025 für das Mühlen- und Futtermittelgewerbe konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit 1. August 2025 erhöhen sich die Mindestgehälter sowie die Lehrlingseinkommen um 2,65 Prozent.
Damit konnte die durchschnittliche Teuerung abgegolten werden.