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Mindestgehälter im Mühlen- und Futtermittelgewerbe erhöhen sich um 2,65 Prozent

Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen 2025

©Christian Jung - stock.adobe.com

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2025 für das Mühlen- und Futtermittelgewerbe konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit 1. August 2025 erhöhen sich die Mindestgehälter sowie die Lehrlingseinkommen um 2,65 Prozent.

Damit konnte die durchschnittliche Teuerung abgegolten werden.