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KV-Abschluss 2026 für die Molkereien und Käsereien

Bei der Erhöhung der Mindestgehälter wurde besonderes Augenmerk auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen 

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Am 19. November 2025 fand die dritte Kollektivvertragsrunde für die Molkereien/Käsereien statt.

In dieser Verhandlungsrunde konnte ein für beide Seiten tragbarer Abschluss erzielt werden.

Dabei wurde bei der Erhöhung der Mindestgehälter für Angestellte besonderes Augenmerk auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen gelegt.

  • Die Gehälter in der Verwendungsgruppe I bis IV steigen um 2,8 %, in der Verwendungsgruppe V um 2,0 % und in der Verwendungsgruppe VI um 1,8 %.
  • Im linearen Durchschnitt ergibt sich somit eine Erhöhung von 2,5 %.
  • Die Lehrlingseinkommen werden generell um 2,8% angehoben.
  • Zehrgelder, Reiseaufwandsentschädigungen, Deputate, Mankogeld sowie Rösselsprung werden heuer nicht erhöht.

Arbeitnehmer:innen, die von der hohen Inflation besonders betroffen sind, werden durch diesen Abschluss somit stärker entlastet.

Der Gehaltsabschluss für die Angestellten im Detail:

Molkereigewerbe und genossenschaftliche Molkereien:

  • VGR I 2,8 %
  • VGR II 2,8 %
  • VGR III 2,8 %
  • VGR IV 2,8 %
  • VGR V 2,0 %
  • VGR VI 1,8 %

Milchindustrie:

  • VGR I 2,8% VGR Va 2,0%
  • VGR II 2,8% VGR VI 1,8%
  • VGR III 2,8% M I 2,8%
  • VGR IV 2,8% M II 2,6%
  • VGR IVa 2,8% M III 2,4%
  • VGR V 2,0% M IV 2,2%