Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten der Molkereigenossenschaften, der gewerblichen Molkereien und Käsereien sowie für die Milchindustrie 2018
gültig ab 01. November 2018
![Molkerei](/content/dam/gpa/images/kollektivvertrag/branchen/Molkerei.jpg.coreimg.jpeg/1600252461412/molkerei.jpeg)
Am 30. Jänner 2019 konnte in der vierten Verhandlungsrunde gemeinsam mit der PROGE für die Angestellten der Molkereigenossenschaften, der gewerblichen Molkereien und Käsereien sowie für die Milchindustrie folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,85% angehoben (Kat. I-II: 3,1%; Kat. III-IV: 3%; Kat. V: 2,5%; Kat. VI: 2,4%).
- Das „Mindestgrundgehalt“ wird auf € 1.500,- (+ 3,45%) angehoben.
- Für Angestellte der Kat. I beträgt das Gehalt im ersten Jahr € 1.420 (+5,8%; wir mit 01.11.2019 auf € 1.500,- angehoben) und im 2. Jahr € 1.500 (+3,84%)
- Teilweise Übernahme von Fahrtkosten ins Berufsschulinternat
- Erhöhung von Zehr-, Tag-/Nacht-, Mankogeld sowie Rösselsprung um 2,85%
- Anrechnung von Karenzzeiten (bis insg. 24 Monate) und Hospizkarenzen auf Kündigunsfrist, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Jubiläumsgeld und Berufsjahre
- Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung von Arbeitszeiten über die 10. Stunde/Tag bzw. 50. Stunde/Woche hinaus
- Geltungsbeginn ist rückwirkend der 01. November 2018
Downloads