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KV-Abschluss Fleischergewerbe, gültig ab 01.07.2017

Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsordnungen um 1,65 %

Am 13. Juni 2017 ist der Kollektivvertrag 2017 für die Angestellten im Fleischergewerbe abgeschlossen worden.

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehaltsordnung um 1,65 % und Aufrundung auf einen vollen Euro! Mindestgehalt € 1.300,-
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigung in allen Lehrjahren um 1,65 % und Aufrundung auf einen vollen Euro!
  • Erhöhung der Zehrgelder um 1,65 %

Geltungstermin: 1.Juli 2017
Laufzeit: 12 Monate

Mit 1. Juli 2018 wird das Mindestgehalt € 1.400,- betragen.
Für 1. Juli 2019 ist das Mindestgehalt € 1.500,- beschlossen.
Dieser Stufenplan ist in einem Abschlussprotokoll festgehalten.
Die restlichen Gehaltsansätze werden in den Jahren 2018 und 2019 wie üblich verhandelt.

Der Abschluss entspricht dem Ergebnis, das auch die Arbeiter im Fleischergewerbe erzielen konnten.