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KV-Abschluss Fleischergewerbe, gültig ab 01.07.2019

Die Gehälter werden um durchschnittlich 2,83% erhöht.

Nachdem die PROGE am 23. Sept. in der 5. Runde einen Abschluss im Fleischergewerbe erzielen konnte, wurde am 07. Oktober auch die Erhöhung für die Angestellten erreicht. Insgesamt werden die Gehälter um durchschnittlich 2,83% erhöht:

  • Die Mindestwerte in den Verwendungsgruppen I wurden auf € 1.500 (+7,14%), jene der Verwendungsgruppe II auf € 1.512,- (+8%) bzw. auf € 1.534,62 (+3%) angehoben. Damit sind die € 1.500,- Mindestgehalt in diesem KV umgesetzt!
  • Die weiteren Tabellenwerte der Verwendungsgruppen I bis VI sowie von M I werden um 2,5% angehoben.
  • Die Tabellenwerte der Verwendungsgruppen M II wurden um 2,4%, die von M III um 2,3% erhöht.
  • Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 3% (1. LJ: € 582,43; 2. LJ: € 730,43; 3. LJ: € 957,99).
  • Die Zehrgelder werden um 2,5% angehoben.
  • Geltungstermin: 01. Juli 2019