KV-Abschluss Nahrungsmittelgewerbe, gültig ab 01.01.2017
Die Mindestgrundgehälter werden um 1,2 % erhöht!

Am 22.12.2016 konnten die KV-Verhandlungen im NuG-Gewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Mindestgrundgehälter werden um 1,2% und die Lehrlingsentschädigungen angehoben.
Bei einer Inflationsrate von 0,90% bedeutet dieser Abschluss eine Bruttoreallohnerhöhung von 0,30%.