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KV-Abschluss Nahrungsmittelgewerbe, gültig ab 01.01.2017

Die Mindestgrundgehälter werden um 1,2 % erhöht!

Am 22.12.2016 konnten die KV-Verhandlungen im NuG-Gewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Mindestgrundgehälter werden um 1,2% und die Lehrlingsentschädigungen angehoben.

Bei einer Inflationsrate von 0,90% bedeutet dieser Abschluss eine Bruttoreallohnerhöhung von 0,30%.