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KV-Abschluss Nahrungsmittelgewerbe, gültig ab 01.01.2018

Die Mindestgrundgehälter werden um mindestens 2,40 % erhöht!

Am 4. Jänner 2018 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Mindestgehälter werden mindestens um 2,40% erhöht.

In der Verwendungsgruppe I werden die ersten drei Vorrückungsstufen und in der Verwendungsgruppe II die erste Vorrückungsstufe überdurchschnittlich erhöht.

Weiters wurde vereinbart, dass mit 1.1.2019 alle Mindestgrundgehälter mindestens € 1500- betragen müssen.

Bei einer zu erwartenden Inflation für das Jahr 2017 von 2% bedeutet dieser Abschluss eine Reallohnerhöhung von 0,4%.

Anbei findet ihr zum Downloaden das Abschlussprotokoll und den neuen Kollektivvertrag.