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Das neue Gehaltssystem im Handel

Der neue Handels-Kollektivvertrag bietet für die 420.000 Angestellten in Österreich eine Reihe von Verbesserungen. Bis spätestens 1.1.2022 muss umgestellt werden. Der neuer Kollektivvertrag (KV) sieht höhere Einstiegsgehälter, eine flachere Gehaltskurve, die übersichtliche Gehaltseinstufung und vor allem Verbesserungen für Frauen vor.

Für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännisch administrativer Lehre gilt seit 1.1.2021 ein Mindestgehalt von 1740 Euro brutto im Monat. Einfache Regelungen gelten nun bei der Entlohnung. Denn bisher wurde in Salzburg und Vorarlberg nach einem anderen Schema vergütet als in den sieben anderen Bundesländern. Insgesamt gibt es derzeit acht Handels-Bereiche (u.a. Foto- oder Lebensmittelhandel), die einen unterschiedlichen Tarif erhalten. Im neuen KV gilt nur mehr eine Tabelle für das gesamte Bundesgebiet und alle Handelsbranchen.

Nun zählen Verantwortung und Kenntnisse

Alle Angestellte im Handel bekommen durch den neuen KV ein höheres Gehalt oder gleich viel wie bisher. Im Übergang muss allerdings darauf geachtet werden, dass jeder Angestellte in die richtige Gruppe kommt. Das neue Beschäftigungsgruppenschema löst viele der bisherigen Einstufungsprobleme. Nun werden für jede Beschäftigungsgruppe und Tätigkeit Bewertungskriterien eingeführt. Überprüft wird, welche Verantwortung und Befugnis mit dieser Tätigkeit verbunden sind oder welche Fachkenntnisse dafür gebraucht werden.

Sämtliche Tätigkeiten im Handel wurden in acht neue Beschäftigungsgruppen zusammengefasst. Sie ersetzen schwammige Formulierungen wie etwa „einfache“ oder „schwierige“ Tätigkeiten. Außerdem werden auch die neuen Berufsfelder im Online-Handel besser abgebildet.

Daneben wird die facheinschlägige Ausbildung aufgewertet, sie wird nun bei den Einstufungskriterien berücksichtigt, wenn die Ausbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Ein Fliesenleger, der im Baumarkt arbeitet, wird damit in einer höheren Beschäftigungsgruppe als bisher eingeordnet werden.

Erfahrung ist nicht länger ein Hindernis für eine Neuanstellung. Durch die flachere Struktur in der neuen Gehaltstabelle und einer neuen Systematik bei den Vordienstzeiten, haben Ältere wieder bessere Chancen, eine Beschäftigung zu finden.

Neben der Fachkarriere wird jetzt als neues Element auch die Führungslaufbahn im neuen Kollektivvertrag abgebildet. Stellvertretertätigkeit ist klar abgebildet und zusätzliche Entlohnung für „Tagesvertretungen“ ermöglicht auch Teilzeitbeschäftigten Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Für die so genannten „All-in-Verträge“ gibt es nun eine Transparenz-Klausel. Künftig müssen auf dem Dienstzettel das Mindestgehalt, die Überzahlung und sämtliche pauschal abgegoltenen Entgeltbestandteile aufgeschlüsselt werden.

Die Abgeltung von Überstunden an Sonn- und Feiertagen ist dabei ausgenommen. Betriebe sind verpflichtet, den MitarbeiterInnen im Kalenderjahr eine Deckungsrechnung vorzulegen. Das dient einerseits der Rechtssicherheit der Betriebe, andererseits können die Ansprüche auf diese Weise besser überprüft werden.

Das gilt beim Umstieg

  1. Ein Betrieb geht per Stichtag in den neuen KV über, so lange gilt der alte KV. Die Übergangsfrist läuft 1. Jänner 2022.
  2. Der Übertritts-Stichtag ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren.
  3. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Stichtag drei Monate vor Übertritt der Belegschaft bekannt gegeben werden.
  4. Einen Monat vor dem Übergang erhalten die Angestellten einen Umstiegs-Dienstzettel. Damit können die Beschäftigten überprüfen, ob sie im neuen KV richtig eingestuft sind.
  5. gpa-Mitglieder erhalten eine individuelle Umstiegsberatung. Termine können unter 050301 in ihrem Bundesland vereinbaren.

Informationsmaterial

Informationsmaterial können Mitglieder der Gewerkschaft GPA direkt hier downloaden. Nachdem du dich eingeloggt hast findest du FAQs und eine Broschüre zu den Vorteilen des neuen Systems. BetriebsrätInnen finden zusätzlich noch eine Wegbeschreibung für den Umstieg und ein Muster zur Information der Beschäftigten. 

Unsere Expertinnen und Experten stehen selbstverständlich für deine Fragen zur Verfügung.

Informationsmaterial für Mitglieder der Gewerkschaft GPA
Zum Downloaden bitte rechts oben einloggen!