Zum Hauptinhalt wechseln

Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel

Version 1.1.2022 steht hier zum Download bereit

KUBE - stock.adobe.com

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel sichert die Einkommen für etwa 430.000 Beschäftigte. Mit einer Mischung aus Krisen- und Zukunftsdeal konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die einerseits Rücksicht nimmt auf jene Bereiche, denen es durch die Coronapandemie besonders schlecht geht und gleichzeitig haben wir große Ungerechtigkeiten beendet.

  • ab 1. Jänner gibt es einen Nachtzuschlag von 50% endlich so wie in anderen Branchen
  • das Recht der Beschäftigten ihre Teilzeit aufstocken zu können, dürfen künftig die betrieblichen Sozialpartner regeln

Der große wirtschaftliche Unterschied in der Branche führt zu einer Gehaltserhöhung mit großen Unterschieden. Wir haben uns aber darauf geeinigt die Beschäftigten mit geringen Einkommen besonders zu Unterstützen.

  • Mindesteinkommen von 1.800,-- sichert ein Drittel der Beschäftigten ein Plus von 3,45%
  • Gehaltserhöhung von 2,55% für alle anderen Beschäftigten, ergibt ein Plus von 2,8% für die Beschäftigten im Handel (im gewichteten Durchschnitt).
  • Die Lehrlingseinkommen steigen um durchschnittlich 2,8% plus Digitalisierungsbonus von 100,-- Euro für technisches Equipment

Der Abschluss im Überblick

Der neue Kollektivvertrag bringt für ein Drittel der Beschäftigung eine wirklich kräftige Gehaltserhöhung, die deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate des letzten Jahres liegt. Gemeinsam mit dem Nachtzuschlag und anderen rahmenrechtlichen Verbesserungen ist das ein positives Signal für Frauen vor allem in jenen Bereichen des Handels, die in der Pandemie einem besonderen Arbeitsdruck ausgesetzt sind.