Zum Hauptinhalt wechseln

Angestellte im Handel erhalten ein PLUS von durchschnittlich 2,5%

Mindestens 40 Euro, 2,35% und die Rundung auf den nächsten Euro bringen Reallohnerhöhung für 400.000 Angestellte Kollektivvertrag und Gehaltstabellen hier zum Downloaden

/content/dam/gpa/images/kollektivvertrag/KV 100 Euro2.jpg

Nach sehr harten Verhandlungen haben wir uns mit der Wirtschaftskammer auf ein umfangreiches Paket geeinigt, welches

  • ein Gehaltsplus zwischen 2,35% - 2,60%, mind. jedoch € 40,-- für die Gehaltstabelle ALT bringt.
  • Beim Gehaltssystem NEU gibt es einen Abschluss von 2,2%, plus Rundung auf den nächsten vollen Euro. Das bedeutet ein Einstiegsgehalt bei abgeschlossener Berufsausbildung von € 1.636,--.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden überdurchschnittlich mit einem Fixbetrag zwischen € 20,-- und  € 40,-- (erstes bis viertes Lehrjahr) erhöht.
  • Die Anhebung der Gehälter für ungelernte Angestellte auf 1.500 Euro bringt vielen Angestellten ein Plus von 7%.
  • Aufrechterhaltung der Überzahlung

Diese Einigung bringt im Durchschnitt ein plus von 2,5% und damit einen Reallohnzuwachs von 0,6%.

Schwerpunkt Bildung

  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
    1. Lehrjahr + 20 Euro auf 590,--
    2. Lehrjahr + 25 Euro auf 745,--
    3. Lehrjahr + 35 Euro auf 1055,--
    4. Lehrjahr + 40 Euro auf 1110,--
  • Für PflichtpraktikantInnen wurde Rechtssicherheit bei Gehalt und Vertragsgestaltung geschaffen. Mit der neuen Regelung sichern wir die Entlohnung und faire Rahmenbedingungen.
  • Ein neues Modell zur Förderung der berufsbegleitenden Bildung wird mit Rechtsanspruch im Kollektivvertrag verankert
    Bisher konnten Beschäftigte aufgrund der Öffnungszeiten kaum an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ab 1.1.2018 muss ein Bildungswunsch bei der Arbeitszeiteinteilung berücksichtigt werden, wenn dieser zwei Monate vorher mitgeteilt wurde. Weitere Details zu dieser Regelung gibt es in den nächsten Tagen.
    Es ist jetzt möglich, den Veränderungen durch die Digitalisierung in der Arbeitswelt und Automatisierung von Arbeitsprozessen, mit einem leichteren Zugang zur Aus- und Weiterbildung und besseren Rahmenbedingungen zu begegnen, das ist keine Scheinlösung, es ist eine Regelung mit Qualität, ein im Kollektivvertrag verankerter Rechtsanspruch.

Weitere Verbesserungen und Klarstellungen gibt es rund um den Übergang in das neue Gehaltssystem:

  • Aus für die Sonderregelung für FerialarbeitnehmerInnen mit Ende 2018
  • Wichtige Klarstellungen für die Anwendung der Reformbeträge 1 und 2 im Übergang
  • Einführung einer Übergangsregelung für die Berechnungsgrundlage bei Zuschlägen
    Mit der Streichung des Teilers 167 und verbesserten Berechnungsart des Gehaltes für Teilzeitbeschäftigte haben wir mit 1.12.2017 einen wichtigen frauenpolitischen Schritt gemacht. Da der Teiler auch Grundlage der Berechnung bei der Auszahlung von Öffnungszeitenzuschläge ist, müssen natürlich viele Lohnverrechnungssysteme geändert werden. Diese Änderung haben wir jetzt an den Übertrittsstichtag in das neue System gekoppelt.
  • Klarstellung für Angestellte mit Provision und All-In Vertrag bei den Abrechnungszeiträumen

Den Kollektivvertrag, die Gehaltstabellen für die Gehaltsordnung ALT und das neue Gehaltssystem samt Übersicht mit der euromäßigen Erhöhung gibt es hier zum Downloaden.

Für mehr Informationen für BetriebsrätInnen einfach einloggen.