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Das neue Arbeitszeitgesetz im Handel

12h Tage und 60 Stunden Wochen sind zu befürchten

Das am 5. Juli 2018 beschlossene neue Arbeitszeitgesetz wirkt sich auch auf die Beschäftigten im Handel negativ aus. Angeordnete 12 Stundendienste sind wahrscheinlich geworden und werden insbesondere im Zusammenhang mit dem erhöhten Arbeitsaufwand im Weihnachtsgeschäft ein großes Thema.

Mit dem 12 Stunden Tag und der 60 Stunden Woche sowie der Möglichkeit 20% mehr Überstunden anzuordnen wird der Spielraum bei der Personaleinteilung und –planung für die Unternehmen größer.

Schon jetzt klagen viele Teilzeitbeschäftigte über Mehrarbeit und schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch die „Freiwilligkeit“ bei Überstunden ist angesichts der knappen Personaldecken und der Vielzahl an All-In Verträgen keine brauchbare Antwort, wenn es um Fragen der Kinderbetreuung oder anderen Verpflichtungen geht. Diese Situation wird mit dem neuen AZG noch verschärft.

Dem Kollektivvertrag kommt angesichts des neuen Gesetzes in einigen Punkten eine besondere Bedeutung zu.

Denn das neue AZG sieht eine weitere Ausnahme für Angestellte mit maßgeblichen selbständigen Entscheidungsbefugnissen vor, wenn die Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden kann oder diese Arbeitnehmer die Lage und Dauer selbst festlegen können. Jedoch gilt für alle Angestellten im Handel unabhängig der erweiterten Ausnahmen im AZG der Kollektivvertrag. So sind die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und Lage der Pausen zu vereinbaren.

Auch bei der Gleitzeit legt der Kollektivvertrag die Maximalgrenze von 10 Stunden fest und setzt damit den Branchenstandard. Denn das Gesetz sieht vor, dass bestehende Gleitzeitvereinbarungen weiter aufrecht bleiben. Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für ArbeitnehmerInnen günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch die Änderungen im AZG nicht berührt.

Das neue Arbeitszeitgesetz bringt keine einzige Verbesserung für ArbeitnehmerInnen. Wir bleiben dabei: Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz mit einer ordentlichen Schieflage zu Lasten der ArbeitnehmerInnen.