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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das ändert sich durch das neue Gehaltssystem für den Handel

Der Handel gehört mit 404.000 Angestellten in 40.000 Unternehmen zu einem der größten Arbeitgeber in Österreich. Mit dem neuen Gehaltssystem gibt es viele Verbesserungen und Neuerungen. Diese müssen von den Unternehmen in den nächsten 4 Jahren umgesetzt werden. Es gibt damit genug Zeit, die Umsetzung zu planen.

Was ändert sich durch das neue Gehaltssystem für mich?
Vorerst nichts. Unternehmen haben ab 1. Dezember 2017 bis 1. Dezember 2021 mit jedem Monatsersten die Möglichkeit in das neue System umzusteigen. Bis zum gewählten Stichtag gilt für alle Angestellten, auch für Neueintritte, im Unternehmen die alte Gehaltsordnung weiter.

Wo und wann bekomme ich den neuen Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertragstext steht ab mitte September online zur Verfügung. Sobald es diesen gibt, informieren wir alle BetriebsrätInnen und Mitglieder per Mail bzw. Newsletter. Den Entwurf für das neue Gehaltssystem gibt es für BetriebsrätInnen und Mitglieder schon jetzt im Downloadbereich am Ende des Texts zum Downloaden.

Ab wann gilt das neue Gehaltssystem für mich?
In Betrieben mit Betriebsrat muss der Umstiegsstichtag in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden. In Betrieben ohne Betriebsrat, sind die Angestellten drei Monate vor Umstieg in das neue System schriftlich zu informieren. Einen Monat vorher muss jede/r Angestellte einen Umstiegsdienstzettel erhalten. Dieser kann von unseren ExpertInnen in allen Bundesländern überprüft werden.

Wie komme ich in das neue Gehaltssystem? Wie funktioniert der Umstieg?
Das neue Gehaltssystem hat 8 Beschäftigungsgruppen. Die aktuelle Tätigkeit wird entsprechend der neuen Beschreibungen einer dieser Gruppen zugeordnet. Dann kann das nächst höhere Gehalt in der neuen Gehaltstabelle gesucht werden. Ein individueller Umstieg in das neue Gehaltssystem ist nicht möglich. Entweder die alte Gehaltsordnung oder das neue Gehaltssystem gilt in einem Unternehmen für alle Angestellten.

Bekomme ich weniger Geld?
Nein. Das Einkommen darf nicht gekürzt und niemand darf durch den Übergang benachteiligt werden.

Ab wann kann ich mich beraten lassen? Wie komme ich zu mehr Informationen?
Die BetriebsrätInnen werden über Konferenzen informiert. Der KV-Text wird ab Mitte September zur Verfügung stehen. Dann gibt es interne Schulungen und wir entwickeln Leitfäden und Checklisten. Am 10.10.2017 werden diese bei der Auftaktkonferenz zu den KV-Verhandlungen für BetriebsrätInnen präsentiert. Ab 2. November starten wir die betriebsspezifischen und individuellen Beratungen. Die Homepage wird laufend aktualisiert.

Was bedeutet das neue Gehaltssystem für Betriebsräte?
Bei vier Konferenzen haben alle BetriebsrätInnen die Möglichkeit sich zu informieren. Der Entwurf für das neue Gehaltssystem steht aber schon jetzt im Downloadbereich am Ende des Texts Online zur Verfügung. Sie erhalten alle weiteren Informationen vorab von uns und werden von den betreuenden SekretärInnen unterstützt. Wir entwickeln auf Basis des KV-Textes Schulungen, Leitfäden und Checklisten sowie ein Umstiegs-Beratungsangebot für die BetriebsrätInnen und unsere Mitglieder. Dafür brauchen wir noch etwas Zeit. Daher gibt es am 10.10.2017 weitere Informationen und ab dem 2. November starten wir die betriebsspezifischen und individuellen Beratungen.

Mitglieder bekommen mehr!

Nur Mitglieder stehen die Informationsmaterialien sowie der Entwurf für das neue Gehaltssystem zur Verfügung. Für sie wird es ein eigenes Umstiegs-Service mit persönlicher Beratung und Dienstzettel-Check geben. Darüber hinaus werden die Gehaltsordnung alt und das neue Gehaltssystem jährlich verhandelt.

Das neue Gehaltsschema ist unser gemeinsamer Erfolg. Ein guter Kollektivvertrag ist keine Selbstverständlichkeit! Nur zum Vergleich: In Deutschland gilt für 60% der Beschäftigten im Einzelhandel gar kein Kollektivvertrag mehr!

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Kosten der Mitgliedschaft

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes/-lohnes (mit einem Maximalbeitrag von EUR 31,65 für 2017). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.