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KV Handel 2018: Gehaltsplus von 2,35 bis 2,6 Prozent für die österreichischen Handelsangestellten

Abschluss stellt berufsbegleitende Bildung auf neue Beine - Aus für unbezahlte Pflichtpraktika, gültig ab 1.1.2018

In der dritten Runde haben die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die Kollektivvertragsverhandlungen nach harten und zähen Diskussionen positiv abgeschlossen: Der Abschluss umfasst ein Bildungspaket mit Maßnahmen zur Förderung der berufsbegleitenden Bildung für Beschäftigte sowie die Gehaltserhöhung für 2018.

Fixbeiträge vereinbart

Die Gehälter der Gehaltsordnung ALT werden um 2,35 bis 2,6 Prozent, jedoch mindestens um 40 Euro erhöht. Im neuen Gehaltssystem beträgt das Einstiegsgehalt ab Jänner des nächsten Jahres € 1.636 Euro, (das ist eine Erhöhung von 2,2% auf das höhere Gehaltssystem NEU). Die Lehrlingsentschädigungen werden überdurchschnittlich mit Fixbeträgen von 20 Euro im ersten Lehrjahr bis 40 Euro im vierten Lehrjahr angehoben.

Der rahmenrechtliche Schwerpunkt der heurigen Verhandlung war Bildung. Das jetzt abgeschlossene Bildungspaket stellt die berufsbegleitende Bildung auf neue Beine: Der Zugang zu Weiterbildung wird erleichtert, weil Arbeitgeber den Bildungswunsch von Beschäftigten in Zukunft bei der Arbeitszeitplanung berücksichtigen müssen. Das soll ein Anreiz für Beschäftigte für berufsbegleitende Weiterbildung sein. Immerhin kommen auf die Beschäftigten Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung, die vermehrt zusätzliche Kompetenzen erfordert, zu. Bis jetzt war es Handelsbeschäftigten aufgrund der Öffnungszeiten oft nur schwer möglich, das Kursangebot zu nützen.

Aus für unbezahlte Pflichtpraktika

Vereinbart wurde auch eine Verbesserung für PflichtpraktikantInnen: Ab 1. Jänner 2018 gibt es eine klare Regelung zu Entlohnung und Vertragsgestaltungen. In Zukunft gibt es keine unbezahlten Pflichtpraktika mehr, es ist gelungen, für die Jugendlichen Rechtssicherheit zu schaffen.

Weitere Verbesserungen und Klarstellungen gibt es rund um den Übergang in das neue Gehaltssystem:

  • Anhebung der Gehälter für ungelernte Angestellte auf 1.500 Euro
  • Aus für die Sonderregelung für Ferialarbeitnehmer mit Ende 2018
  • Wichtige Klarstellungen für die Anwendung der Reformbeträge im Übergang
  • Einführung einer Übergangsregelung für die Berechnungsgrundlage bei Zuschlägen
  • Klarstellung für Angestellte mit Provision und All-In Vertrag

Das Ergebnis wurde durch harte, zähe, aber konstruktive Verhandlungen erreicht. Der Abschluss tritt mit 1.1.2018 in Kraft, die Laufzeit beträgt 12 Monate.

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14.11.2017: KV-Handel: Zweite Runde mit dem Schwerpunkt Bildung

Konstruktive Gespräche - nächste Verhandlungsrunde am 22. November 2017

Es gebe eine "gute Basis für die dritte Verhandlungsrunde", teilten die Sozialpartner per Aussendung mit.

Auch die heutige zweite Runde der Gehaltsverhandlungen für den Handel verlief konstruktiv. Die Sozialpartner beschäftigten sich vor allem mit rahmenrechtlichen Forderungen. Gemeinsame Zielsetzung ist es, den rund 400.000 Angestellten im Handel den Zugang zu Weiterbildung zu erleichtern.

Leichterer Zugang zu Aus- und Weiterbildung

Es ist jetzt notwendig den Veränderungen durch die Digitalisierung in der Arbeitswelt und Automatisierung von Arbeitsprozessen mit einem leichteren Zugang zur Aus- und Weiterbildung und besseren Rahmenbedingungen zu begegnen. Uns ist es wichtig, dabei keine Scheinlösungen zu vereinbaren und Regelungen mit Qualität und Rechtsanspruch im Kollektivvertrag zu verankern.

Die Verhandlungen werden am 22. November fortgesetzt. Bei den bisherigen Gesprächen ist es jedenfalls gelungen, die gute Basis für die dritte Verhandlungsrunde aufrechtzuerhalten. Nächste Woche geht es dann um die Gehaltserhöhung.