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Dienstplanung im Handel: Vorweihnachtszeit, Weihnachten und Silvester: Deine Rechte, Zuschläge und Arbeitszeiten im Überblick

Die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtszeit sind im Handel besonders arbeitsintensiv. Volle Geschäfte, viele Kundinnen und Kunden, und oft fällt viel zusätzliche Arbeit an. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass du genau weißt, welche Regeln, Zuschläge und Arbeitszeiten für dich gelten. Wir haben hier für dich alles Wichtige zu Weihnachtssamstagen, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) zusammengefasst und mit Beispielen aus der Praxis beschrieben.

 

Arbeiten an Weihnachtssamstagen im Handel

An den vier Samstagen vor dem 24. Dezember darf im Handel an allen Samstagnachmittagen gearbeitet werden. Die Regelung, dass jeder zweite Samstag frei sein muss, gilt nicht für diese Einkaufssamstage vor Weihnachten.

Dabei gibt es keine besonderen Öffnungszeitenzuschläge, aber es macht einen Unterschied, wie oft du samstags arbeitest. Das entscheidet darüber, was du verdienst.

Wenn du an Samstagen nicht öfter als einmal im Monat nach 13.00 Uhr beschäftigt wurdest: Du bekommst keine Zuschläge, solange du innerhalb deiner Normalarbeitszeit bleibst.

Ab 13:00 Uhr: Jede Überstunde wird mit 100 % Zuschlag bezahlt.

Beispiel

  • Wenn du sonst Montag bis Freitag arbeitest:

Aber an einem Weihnachtssamstag von 9:00 bis 16:00 Uhr eingeteilt wirst.

 

Von 9:00 bis 13:00 Uhr zählt als Normalarbeitszeit, von 13:00 bis 16:00 Uhr sind Überstunden – diese bekommst du mit 100 % Zuschlag bezahlt.

 

  • Wenn du an Samstagen öfter als einmal im Monat nach 13.00 Uhr beschäftigt wurdest:

Ab 13:00 Uhr steht dir 100 % Zuschlag zu. Egal, ob du Überstunden machst oder nicht.

 

  • Wenn du an Samstagen öfter als einmal im Monat nach 13.00 Uhr beschäftigt wurdest:In der Adventzeit sollst du bis 16:00 Uhr bleiben. Alles ab 13:00 Uhr wird mit 100 % Zuschlag bezahlt

 

 

Diese Regelungen gelten für alle Beschäftigten im Handel – also auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte.

Du hast an Weihnachtssamstagen gearbeitet und dir kommt deine Abrechnung komisch vor? Du hast das Gefühl, dass dir nicht alles abgegolten wurde? Wende dich an unsere Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht. Sie können mit dir deine Arbeitszeiten durchgehen und prüfen, ob alles richtig abgerechnet wurde. Hier kannst du uns kontaktieren:

WICHTIG:

Ein Tipp, den du immer beachten solltest: Schreib dir jeden Tag auf, wann und wie lange du gearbeitet hast, damit du diese Informationen dann beispielsweise in ein Beratungsgespräch mitnehmen kannst. 

Arbeitszeiten im Handel an Heiligabend (24. Dezember)

Am 24. Dezember, also an Heiligabend, gelten im Handel besondere Öffnungszeiten und Arbeitszeitbestimmungen:

  • Allgemeiner Einzelhandel: 6:00 bis 14:00 Uhr geöffnet
  • Süßwaren und Naturblumen: bis 18:00 Uhr
  • Christbaumverkauf: bis 20:00 Uhr

 

Deine Arbeitszeit:

Deine Beschäftigung und deine Normalarbeitszeit enden um 13:00 Uhr.

(Ausnahmen für Verkaufsstellen für Süßwaren und Naturblumen sowie Christbäume)

WICHTIG:

Wenn du normalerweise länger arbeitest, dir aber am 24.12. durch diese Regelung Stunden ausfallen, müssen die Stunden, die du „verlierst“ dir trotzdem bezahlt werden.

Du hast zu Weihnachten, also an Heiligabend, gearbeitet und dir kommt deine Abrechnung komisch vor? Du hast das Gefühl, dass dir nicht alles abgegolten wurde? Wende dich an unsere Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht. Sie können mit dir deine Arbeitszeiten durchgehen und prüfen, ob alles richtig abgerechnet wurde. Hier kannst du uns kontaktieren:

Zuschläge und Arbeitszeiten am 31. Dezember (Silvester)

Am 31. Dezember, also an Silvester, gibt es auch Einschränkungen der Öffnungszeiten. So darf der Einzelhandel von 6:00 bis 17:00 Uhr, der Lebensmittelhandel von 6:00 bis 18:00 Uhr, geöffnet sein.

Für Süßwaren, Blumen und Silvesterartikel ist der Verkauf sogar bis 20:00 Uhr erlaubt.

 

Deine Arbeitszeit:

Die Normalarbeitszeit endet um 17:00 Uhr.

Danach dürfen nur noch notwendige Abschlussarbeiten gemacht werden – als Überstunden.

 

Zuschläge:

Arbeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr: +50 % Zuschlag

Arbeit nach 15:00 Uhr: +100 % Zuschlag

 

Beispiel

 
Du arbeitest von 9:00 bis 18:00 Uhr.

Die Stunde zwischen 17:00 und 18:00 Uhr gilt als Überstunde mit 100 % Zuschlag.

Auch am 31. Dezember gilt: Wenn du an diesem Tag normalerweise länger arbeitest, bekommst du ausgefallene Stunden bezahlt.

 

WICHTIG:

Du hast am 31.12., also zu Silvester, gearbeitet und dir kommt deine Abrechnung komisch vor? Du hast das Gefühl, dass dir nicht alles abgegolten wurde? Wende dich an unsere Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht. Sie können mit dir deine Arbeitszeiten durchgehen und prüfen, ob alles richtig abgerechnet wurde. Hier kannst du uns kontaktieren:

Unterstützung durch die Gewerkschaft GPA – Hilfe bei Dienstplanung & Arbeitsrecht

Wenn du dir bei deiner Dienstplanung, Gehaltseinstufung oder Überstundenabrechnung unsicher bist, melde dich bei uns.

Die Gewerkschaft GPA hilft dir, deine Rechte durchzusetzen und sorgt dafür, dass du bekommst, was dir zusteht.

Hier kannst du uns kontaktieren: