- Wenn du sonst Montag bis Freitag arbeitest:
Aber an einem Weihnachtssamstag von 9:00 bis 16:00 Uhr eingeteilt wirst.
Von 9:00 bis 13:00 Uhr zählt als Normalarbeitszeit, von 13:00 bis 16:00 Uhr sind Überstunden – diese bekommst du mit 100 % Zuschlag bezahlt.
- Wenn du an Samstagen öfter als einmal im Monat nach 13.00 Uhr beschäftigt wurdest:
Ab 13:00 Uhr steht dir 100 % Zuschlag zu. Egal, ob du Überstunden machst oder nicht.
- Wenn du an Samstagen öfter als einmal im Monat nach 13.00 Uhr beschäftigt wurdest:In der Adventzeit sollst du bis 16:00 Uhr bleiben. Alles ab 13:00 Uhr wird mit 100 % Zuschlag bezahlt