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Ende der Maskenpflicht für Beschäftigte im Handel

Viele bereits an der Grenze der Belastbarkeit

KUBE - stock.adobe.com

Wir sind erleichtert, dass im Zuge der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz mit 1. November die Maskenpflicht für Angestellte im Handel entfällt.  „Wir haben diese Erleichterung schon vor Monaten gefordert. Das ganztägige Arbeiten mit einer FFP2-Maske ist insbesondere im Lebensmittelhandel eine enorme Belastung und bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit. Das Ende der Maskenpflicht war längst überfällig“, so Anita Palkovich, KV-Verhandlerin für den Handel in der Gewerkschaft GPA.

Bereits im Juli 2021 haben wir gemeinsam mit BetriebsrätInnen aus dem Lebensmittel- und Drogeriehandel einen dringenden Appell an die Bundesregierung gerichtet, in dem ein Ende der Maskenpflicht gefordert wurde.