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Lockdown: Für eine vorübergehende Einschränkung der Öffnungszeiten im Handel

KUBE - stock.adobe.com

Wie bereits in den vergangenen Lockdowns muss der Handel auch jetzt um 19:00 Uhr schließen. Es gibt keinen Grund, warum im Lockdown bis 21:00 Uhr geöffnet sein sollte.

Bei den vergangenen Lockdowns gab es immer ein Einvernehmen unter den Sozialpartnern, die Ladenöffnungszeiten zu verkürzen. Nun wurden wir als Sozialpartner in dieser Frage vom Ministerium nicht einbezogen. „Professionelles Arbeiten, wie es in einer solchen Pandemie notwendig wäre, geht anders“, ärgert sich GPA-Vorsitzende Barbara Teiber.

Außerdem: Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden. Vor allem weibliche Handelsangestellte wollen nicht im Dunkeln durch menschenleere Gassen nach Hause gehen. Darüber hinaus gewährleisten kürzere Öffnungszeiten sichere Personalkapazitäten. In dieser schwierigen Situation ist ständiges Einspringen für die Handelsangestellten, die oft auch Betreuungspflichten haben, nicht möglich.