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Corona: Schutzpaket für Angestellte und Lehrlinge im Handel

Erste wichtige Schritte zum Schutz aller

Ohne Beschäftigte in den systemrelevanten Betrieben des österreichischen Handels wäre die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit nicht möglich. Als Teil der kritischen Infrastruktur übernehmen die ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge enorme Verantwortung. Umso wichtiger sind Maßnahmen zum Schutz genau dieser Personengruppe vor der Infektion mit dem Coronavirus.

Die GPA-djp hat sich mit ihrer Hartnäckigkeit endlich durchsetzen können und einen ersten Schritt in die richtige Richtung erreicht.

Unsere Haltung ist klar – Schutz der Handelsangestellten hat Vorrang.

1. Anpassung der Öffnungszeiten bis max. 19:00 Uhr durch Verordnung (befristet für die Zeit der Krise)

  • Aufgrund der jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung hat sich das Einkaufsverhalten der ÖsterreicherInnen verändert.
  • Die freiwerdenden Zeiten können damit zum Nachschlichten der Regale genutzt werden. Nur volle Regale signalisieren Versorgungssicherheit.
  • Die Einhaltung von Ruhezeiten wird damit auch gewährleistet. Zusätzliche Krankenstände aufgrund von Überlastungen oder Arbeitsunfällen aufgrund von Übermüdung gilt es aufgrund der notwendigen Personalkapazitäten zu verhindern.

Diese Regelung gilt ab Montag den 23.3.2020. Die Öffnungszeiten in der Früh und am Samstag bleiben vorerst gleich. Wir überprüfen die Kundenfrequenzen laufend und fordern weiterhin Anpassungen an die geänderten Bedingungen.

2. Freistellung von schwangeren Arbeitnehmerinnen und besonderer Schutz gefährdeter ArbeitnehmerInnen

  • Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen gerade jetzt besonders geschützt werden. Die Betriebe sind daher aufgefordert sofort zu handeln und diese vom Dienst frei zu stellen.
  • Darüber hinaus sollen die Behörden prüfen, ob eine Freistellung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, aufgrund einer möglichen Gefährdung der Gesundheit von Mutter und/oder Kind durch den direkten Kundenkontakt und der aktuellen Arbeitssituation, gerechtfertigt wäre.
  • ArbeitnehmerInnen mit chronischen Erkrankungen Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Bluthochdruck sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen dürfen nicht mehr in Bereichen mit direktem Kundenkontakt eingesetzt werden.

Die Arbeitgeber haben sich selbst dazu Verpflichtet diese Maßnahmen umzusetzen. Dies gilt ab sofort und die Umsetzung wird von den BetriebsrätInnen und uns genau beobachtet. Sollte es nicht funktionieren werden wir verbindliche Regelungen schaffen müssen.

3. Abgabenfreie Behandlung von „Corona-Zulagen“ und „Corona-Prämien“

Viele Unternehmen sind bereit, den Beschäftigten für ihren besonderen Einsatz und die besondere Arbeitsbelastung eine zusätzliche monetäre Abgeltung zu bezahlen. „Corona-Zulagen“ und „Corona-Prämien“ sollen sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei behandelt werden.   

Dieses Geld soll direkt bei den Beschäftigten ankommen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

4. Initiative der Sozialpartner für einheitliche Standards zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz – Selbstverpflichtung der Arbeitgeber

  • Zum Schutz der Beschäftigten haben sich die Arbeitgeber selbst verpflichtet folgende Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen:
  • Plexiglasscheiben („Hauchschutz“) und Abstandhaltern bei allen Kassen und Theken.
  • Handschuhe und Handdesinfektionsmittel für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge (sobald wieder verfügbar)
  • Regelmäßige Desinfektion von Kassenarbeitsplätzen, Pausen- und Aufenthaltsräumen sowie der Toilettenanlagen durch kürzere Intervalle bei den Reinigungen
  • Bodenkennzeichnungen bei allen Kassen und Theken, um den Abstand der Kunden zueinander und einen geordneten Ablauf im Geschäft sicherzustellen.
  • Kein Scannen von Kundenkarten durch Beschäftigte
  • Geordneter Zugang in alle Geschäfte
  • Bei besonders hohen Kundenandrang zu Stoßzeiten fordern wir die Händler auf, dafür zu sorgen, dass nicht zu viele KundInnen gleichzeitig eingelassen werden.