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Überblick: Die neuen Regeln im Handel

Wer ab 15. September 2021 wieder Maske tragen muss

KUBE - stock.adobe.com

Die Bundesregierung verordnet im Handel wieder die FFP2 Maske für Kunden und Beschäftigte. Vielen fällt es schwer den Überblick zu bewahren.

Hier eine Zusammenfassung der neuen Corona-Schutzmaßnahmen im Handel:

 

  • Für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Trafiken und Apotheken gilt eine FFP2 Maskenpflicht für alle.
  • Für Beschäftigte außerhalb der genannten Geschäfte gibt es keine weiteren Maßnahmen, wenn ein Impfnachweis oder ein Nachweis als Genesen (gilt für 180 Tage) vorliegt. Dieser Nachweis (2-G) darf vom Arbeitgeber kontrolliert werden. Ungeimpfte Beschäftigte haben jedenfalls eine FFP2 Maske zu tragen. In Wien gilt trotz 2-G die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Generalkollektivvertrag stellt jedenfalls die Pause von der Maske sicher und schreibt 10 Minuten nach 3-Stunden Tragedauer vor.
  • Ausnahmen gibt es im gesamten Handel nur für Schwangere, hier darf ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, und Beschäftigte mit ärztlichem Attest. 
  • Von Beschäftigten in Büros darf der Arbeitgeber einen 3G Nachweis verlangen und auch eine FFP2 Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben. Wenn der Arbeitgeber das Tragen einer Maske anordnet, gilt diese Anordnung nicht, wenn der/die Beschäftigte einen 3G Nachweis vorweist.
  • Für Kunden gilt im Lebensmitteleinzelhandel, Trafiken und Apotheken ebenfalls eine FFP2 Maskenpflicht.
  • Für geimpfte oder genesene Kunden außerhalb der genannten Geschäfte gibt es keine weiteren Maßnahmen. Ungeimpfte Kunden haben jedenfalls eine FFP2 Maske zu tragen. Dies darf von Polizei und Handel kontrolliert werden. In Wien gilt trotz 2-G die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Der Ärger unter den Beschäftigten über die verordneten Corona-Schutzmaßnahmen, vor allem im Lebensmitteleinzelhandel, ist groß. Die Impfquote in diesem Bereich ist überdurchschnittlich hoch. Viele haben sich nun endlich Erleichterungen erwartet. Stattdessen müssen nun wieder alle eine FFP2 Maske tragen, die nachweislich eine extreme Belastung für körperlich schwer arbeitende Menschen darstellt.