KV-Abschluss für die Bekleidungsindustrie und die industriellen Wäschereien 2022
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen mit 1.7.2022 um 5,4 %
Die Verhandlungen haben sich aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen, wie der steigenden Inflation, den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg und der Energieversorgungsunsicherheit für beide Seiten nicht einfach gestaltet.
Trotzdem konnte ein Abschluss erreicht werden, der eine deutliche Erhöhung der Gehälter bringt und für die Angestellten der Bekleidungsindustrie (nicht bei den Angestellten der industriellen Wäschereien) mit dem künftig bezahlt arbeitsfreien 24.12. eine langjährige Forderung umsetzt.
Der Abschluss im Detail:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen mit 1.7.2022 um 5,4 %
- Die Ist-Gehälter der Angestellten in den industriellen Wäschereien steigen mit 1.7.2022 um 5,1 %
- Die Ist-Gehälter der Angestellten in der Bekleidungsindustrie steigen mit 1.7.2022 um 5 %
- Die Lehrlingseinkommen steigen ab 1.7.2022 um 5,4 %
- Der 24.12. ist künftig für die Angestellten der Bekleidungsindustrie (nicht aber bei den Angestellten der industriellen Wäschereien) bezahlt arbeitsfrei
Die Unterscheidung zwischen Angestellten in der Bekleidungsindustrie und den Angestellten in den industriellen Wäschereien kommt daher, dass es aufgrund des Arbeitsanfalls in den industriellen Wäschereien in diesem Bereich im Unterschied zur Bekleidungsindustrie nicht möglich war, den 24.12. künftig bezahlt arbeitsfrei zu bekommen. Im Gegenzug ist die Gehaltserhöhung bei den industriellen Wäschereien deshalb etwas höher als bei den Angestellten der Bekleidungsindustrie ausgefallen.