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Brauindustrie: Verhandlungen für den Kollektivvertrag 2024 gestartet

Arbeiter:innen und Angestellten fordern eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 11,2 %

Folgende Forderungen wurden vom gemeinsamen Verhandlungskomitee der Arbeiter:innen und Angestellten der Brauereien den Arbeitgebern übergeben: 

  • Geltungstermin: 1. Oktober 2023
  • Geltungsbereich: Angestellte, Arbeiter*innen 
  • Laufzeit:
    • für Arbeiter*innen 12 Monate befristet
    • für Angestellte kine Befristung
  • Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter, sowie der Ist-Löhne und -Gehälter um 11,2%

Folgende Forderungspunkte gelten für alle Arbeiter*innen und Angestellte

  • Streichung Punkt V beim Lohnvertrag der Arbeiter*innen (Friedensklausel)
  • 50 % Zuschlag für Samstagsarbeit in der Normalarbeitszeit. 
  • 24. und 31.12 arbeitsfrei bei Fortzahlung des Entgeltes für alle Beschäftigte der Brauereien
  • Reduzierung der Zeit für die Anspruchsberechtigung der Zulagen 
  • Keine Anhebung des Haustrunks
  • Anhebung der Lehrlingseinkommen, der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen, der Überstundenpauschalen, der Zehrgelder und Trennungskostenentschädigungen im Ausmaß der Lohn- und Gehaltserhöhungen
  • Anhebung des Umstellungsunterschiedsbetrages im Ausmaß der Lohnerhöhung
  • Im Sinne eines Ausgleiches der hohen Arbeitsbelastung soll zusätzlich Freizeit gewährt werden
  • Günstigere Regelungen bleiben aufrecht

Die Verhandlungen fanden in einem konstruktiven Rahmen statt.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17.10.2023 statt