Erfolgreicher Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Mühlenindustrie!

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Mit 1.08.2024 werden die Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen der Mühlenindustrie um 5,27 % angehoben.
Für Bezieher von Ist-Gehältern (tatsächliches Gehalt) bleibt die Differenz zum erhöhten Mindestgehalt aufrecht.
Dieser Abschluss liegt deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 4,6 %.
Damit konnte die Teuerung der Lebenshaltung des letzten Jahres mehr als abgegolten werden.