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Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten der Molkereigenossenschaften, der gewerblichen Molkereien und Käsereien sowie für die Milchindustrie 2018

gültig ab 01. November 2018

Am 30. Jänner 2019 konnte in der vierten Verhandlungsrunde gemeinsam mit der PROGE für die Angestellten der Molkereigenossenschaften, der gewerblichen Molkereien und Käsereien sowie für die Milchindustrie folgender KV-Abschluss erzielt werden:

  • Die KV-Löhne werden um durchschnittlich 2,85% angehoben (Kat. I-II: 3,1%; Kat. III-IV: 3%; Kat. V: 2,5%; Kat. VI: 2,4%).
  • Das „Mindestgrundgehalt“ wird auf € 1.500,- (+ 3,45%) angehoben.
  • Für Angestellte der Kat. I beträgt das Gehalt im ersten Jahr € 1.420 (+5,8%; wir mit 01.11.2019 auf € 1.500,- angehoben) und im 2. Jahr € 1.500 (+3,84%)
  • Teilweise Übernahme von Fahrtkosten ins Berufsschulinternat
  • Erhöhung von Zehr-, Tag-/Nacht-, Mankogeld  sowie Rösselsprung um 2,85%
  • Anrechnung von Karenzzeiten (bis insg. 24 Monate) und Hospizkarenzen auf Kündigunsfrist, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Jubiläumsgeld und Berufsjahre
  • Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung von Arbeitszeiten über die 10. Stunde/Tag bzw. 50. Stunde/Woche hinaus

Geltungsbeginn ist rückwirkend der 01. November 2018