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KV-Abschluss für die Futtermittelindustrie 2019

Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,80%

Am 31.08.2019 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Futtermittelindustrie abgeschlossen werden.

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 2,8% erhöht. Bei den IST-Gehälter bleibt die Überzahlung zum Mindestgrundgehalt aufrecht.

Bei einer Inflationsrate von derzeit durchschnittlich 1,9% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,9%.

Die Lehrlingsentschädigungen und die Aufwandsentschädigungen sowie rahmenrechtliche Änderungen werden in der Globalrunde verhandelt.

Bei den heurigen Verhandlungen wurde abermals der Anspruch auf die Freizeitoption vereinbart.
Dies bedeutet, dass die IST-Erhöhung in Freizeit umgewandelt werden kann. Dafür muss mit dem Arbeitgeber ein Einvernehmen hergestellt werden.

Im Anhang befindet sich die Gehaltsordnung sowie die Tabelle für die IST-Gehälter.