Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss Futtermittelindustrie, gültig ab 01.09.2018

Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,5 %

Am 29. August 2018 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Futtermittelindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 2,5% erhöht. Bei den IST-Gehälter bleibt die Überzahlung zum Mindestgrundgehalt aufrecht.

Bei einer Inflationsrate von derzeit durchschnittlich 2% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,5%.

Die Lehrlingsentschädigungen und die Aufwandsentschädigungen sowie rahmenrechtliche Änderungen werden in der Globalrunde verhandelt.

Der Geltungstermin der Futtermittelindustrie wurde auf den 1. September 2018 verlegt. Somit ist der Geltungstermin der Gleiche wie bei den Arbeitern.

Bei den heurigen Verhandlungen wurde erstmal der Anspruch auf die Freizeitoption eingeführt.

Dies bedeutet, dass die IST-Erhöhung in Freizeit umgewandelt werden kann. Dafür muss mit dem Arbeitgeber ein Einvernehmen hergestellt werden.

Im Anhang findest du die Gehaltsordnung, die Tabelle der IST-Gehälter, den Kollektivvertrag, sowie eine Musterbetriebsvereinbarung für die Freizeitoption.