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KV-Abschluss Mühlenindustrie, gültig ab 01.08.2017

Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 1,8 %

Am 7. August 2017 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.  

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 1,8% erhöht. Bei den IST-Gehälter bleibt die Überzahlung zum Mindestgrundgehalt aufrecht. 

Bei einer Inflationsrate von derzeit durchschnittlich 1,5% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,3%. 

Die Lehrlingsentschädigungen und die Aufwandsentschädigungen sowie rahmenrechtliche Änderungen werden in der Globalrunde verhandelt. 

Anbei findet ihr die aktuelle Gehaltstabelle und den Zusatzkollektivvertrag zum Downloaden.