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KV-Abschluss Mühlenindustrie, gültig ab 01.08.2018

Am 11. September 2018 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.  

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 2,4% aufgerundet auf die nächsten 50 Cent erhöht. Bei den IST-Gehälter bleibt die Überzahlung zum Mindestgrundgehalt aufrecht. 

Bei einer Inflationsrate von derzeit durchschnittlich 2% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,4%. 

Die Lehrlingsentschädigungen und die Aufwandsentschädigungen sowie rahmenrechtliche Änderungen werden in der Globalrunde verhandelt. 

Der Geltungstermin ist der 1. August 2018.

Im Anhang findest du die Gehaltsordnung, die Tabelle der IST-Gehälter, sowie den Kollektivvertrag.