11. September 2018
KV-Abschluss Mühlenindustrie, gültig ab 01.08.2018
Erhöhung der Mindestgehälter um durchschnittlich 2,4 %

Am 11. September 2018 konnten die Kollektivvertragsverhandlungen für die Mühlenindustrie erfolgreich abgeschlossen werden.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 2,4% aufgerundet auf die nächsten 50 Cent erhöht. Bei den IST-Gehälter bleibt die Überzahlung zum Mindestgrundgehalt aufrecht.
Bei einer Inflationsrate von derzeit durchschnittlich 2% bedeutet dieser Abschluss einen Reallohnzuwachs von 0,4%.
Die Lehrlingsentschädigungen und die Aufwandsentschädigungen sowie rahmenrechtliche Änderungen werden in der Globalrunde verhandelt.
Der Geltungstermin ist der 1. August 2018.
Im Anhang findest du die Gehaltsordnung, die Tabelle der IST-Gehälter, sowie den Kollektivvertrag.