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1,60% Gehaltserhöhung in der Mühlenindustrie mit 1. August 2020

Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3% erhöht

Am 22. Juli 2020 einigte sich der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die GPA-djp auf einen Gehaltsabschluss in der Mühlenindustrie.

Die Mindestgehälter werden mit 1. August 2020 um 1,60% erhöht. Bei IST-Gehaltsbezieher*innen bleibt die Überzahlung aufrecht.

Die Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. August 2020 um 3,00% erhöht.

Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von derzeit 1,43% bedeutet dieser Abschluss ein leichtes Plus bei den Realgehälter.

Damit konnte auch heuer, in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, die Kaufkraft der Beschäftigten aufrecht erhalten werden.