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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte bei Rechtsanwälten in Wien

Die Rechtsanwaltskammer Wien und die Gewerkschaft GPA haben einen Kollektivvertragsabschluss für die Rechtsanwaltsangestellten Wien ab 1. April 2021 erzielt

Nach längeren und sich immer wieder verzögernden Verhandlungen konnte nunmehr mit der Rechtsanwaltskammer Wien ein Abschluss für die Angestellten bei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in Wien erreicht werden. Mit der Erhöhung der Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag um 5,9% konnte für jene Angestellten eine Verbesserung erreicht werden, die am wenigsten verdienen. Auch die Lehrlingsentschädigungen wurden um denselben Betrag erhöht. Da im Zuge der gesetzlichen Ausweitung der Überstundenmöglichkeit jetzt auch Überstunden ab der 11. und 12. täglichen Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Wochenstunde anfallen können, war es wichtig das für alle fair mit einem Zuschlag von 100% abzugelten.

Eine neue Regelung wurde auch Studierende der Rechtswissenschaften gefunden, die in vorlesungsfreien Zeiten – allerdings maximal bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr - mit dem Ziel das praktische juristische Wissen zu vertiefen und Erfahrungen in der Arbeit bei Rechtsanwaltskanzleien zu erwerben, angestellt werden. Der überwiegende Teil der Arbeitszeit muss dem Ausbildungszweck und der Sammlung praktischer Erfahrungen wie dem Zuhören bei Klientenbesprechungen oder Gerichtsverhandlungen, der Erprobung im Verfassen von Schriftsätzen oder dem Studium der Rechtssprechung gewidmet werden. Eine Arbeitspflicht der Studierenden besteht für 80% der vertraglichen Arbeitszeit. Die Bezahlung hat mindestens 80% des monatlichen Mindestgehalts der Berufsgruppe 1 im 1. Jahr pro Monat zu betragen.