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Neuer Kollektivvertrag für Rechtsanwaltsangestellte in Vorarlberg 2022

Mit 1.3.2022 tritt erstmals ein Kollektivvertrag für die Angestellten bei Rechtsanwälten in Vorarlberg in Kraft. Der Kollektivvertrag sieht einige Besserstellungen gegenüber dem Gesetz, wie den freien 24.12., die Anrechnung von bestimmten Vordienstzeiten oder einen 100%-Zuschlag für die 11. und 12. Arbeitsstunde vor. Auch Sonderzahlungen, die zwar in der Regel einzelvertraglich vereinbart wurden, sind nunmehr für alle verpflichtend abgesichert.

Mit einem Einstiegsgehalt von 1698.- ist praktisch ein Mindestgehalt von 1700.- Euro umgesetzt, wobei wir darauf hinweisen wollen, dass durchaus auch höherer Gehälter als die Mindestgehälter bei Einstellungsgesprächen gefordert werden können und bezahlt werden. Bei künftigen Kollektivvertragsabschlüssen werden dann auch jene, die über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern verdienen profitieren, da die Erhöhung der kollektivvertraglichen Gehälter durch Aufrechterhaltung der Überzahlung weitergegeben werden muss, sich also alle Gehälter erhöhen. Beispielsweise bedeutet das für den Mindestgehalt von 1698 Euro, dass bei einem tatsächlich bezahlten Gehalt von 1898 Euro, nach einer angenommenen Erhöhung des Mindestgehalts auf 1770 Euro, der neue Gehalt 1970 Euro betragen muss.

Darauf hinzuweisen ist auch, dass Modelle durchrechenbarer Arbeitszeiten ausdrücklich mit den ArbeitnehmerInnen zu vereinbaren sind – also der Zustimmung bedürfen - und nur bei einer Überzahlung der Kollektivvertragsgehälter von mindestens 15 % zulässig sind. Damit kann einerseits niemand zu durchrechenbaren Arbeitszeiten gezwungen werden und ist andererseits garantiert, dass derartige Modelle überhaupt nur mit jenen ArbeitnehmerInnen vereinbart werden können, die deutlich über dem Mindestgehalt verdienen. Wir empfehlen vor Vereinbarung durchrechenbarer Arbeitszeiten eine Beratung der GPA in Anspruch zu nehmen.