Rechtsanwälte Vorarlberg 2025: Abschluss nach 18 Monaten Verhandlungen
Die Mindestgehälter steigen um 21,6 %, die IST-Gehälter um 75 % der jeweiligen Verwendungsgruppen-Erhöhung

Die Gewerkschaft GPA konnte sich mit der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg nach langwierigen Verhandlungen auf eine Erhöhung der Gehälter mit Mai 2025 einigen.
Aufgrund des bereits länger zurückliegenden letzten Gehaltsabschlusses vom März 2022 und der hohen Inflation gestalteten sich die Verhandlungen schwierig und zogen sich über einen Zeitraum von 18 Monaten. Letztendlich konnte eine Einigung über die Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter, aber auch die Gehälter über dem Mindestgehaltsschema (IST-Gehälter) erzielt werden.
Während die Mindestgehälter um 21,6 % steigen, wurde hinsichtlich der IST-Gehälter vereinbart, dass diese um 75% der Erhöhung des jeweiligen Verwendungsgruppenjahres der zutreffenden Verwendungsgruppe steigen. Zwischenzeitlich freiwillig vorgenommene Erhöhungen dürfen angerechnet werden, sofern sie auf keiner höherwertigen Verwendung beruhen. Da die Erhöhung einen sehr langen Inflationszeitraum abdeckt, gilt diese anteilig nach dem Eintrittsdatum, falls der Eintritt nach Inkrafttreten des letzten Kollektivvertragsabschlusses erfolgt. Die genauen Erhöhungsregeln sind in § 10 Absatz 3 geregelt. Im Anhang des Kollektivvertrags sind Berechnungsbeispiele angeführt.
Damit steigen bei den Rechtsanwälten Vorarlberg nicht nur die Mindestgehälter, sondern erstmals alle Gehälter, sofern sie nicht freiwillig bereits im Vorfeld erhöht wurden. Damit ist sichergestellte, dass alle Angestellten gerade in Zeiten hoher Inflation Erhöhungen erhalten.