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Abschluss zum Kollektivvertrag Information & Consulting für 2024 über der Inflationsrate

Der neue Kollektivvertrag gilt ab dem 1. Jänner 2024

Adobe Stock

In den Verhandlungen zum Kollektivvertrag Information und Consulting (IC-KV) konnte ein Abschluss erzielt werden. 

Die kollektivvertraglichen Gehälter der Verwendungsgruppen I und II werden um 10 %, der Verwendungsgruppen III und IV um 8,9 % und der Verwendungsgruppen V und VI um 8,7 % erhöht. Der niedrigste Einstiegsgehalt wurde mit 2000.- Euro vereinbart, womit das gewerkschaftliche Ziel von 2000.- Euro Mindestgehalt umgesetzt werden konnte.

Die Lehrlingseinkommen steigen durchschnittlich um 9,2 % auf 930 Euro im ersten Lehrjahr, 1150.- im zweiten Lehrjahr, 1420.- im dritten Lehrjahr und 1630.- im vierten Lehrjahr.

Den Verhandlungen wurde die durchschnittliche 12-Monatsinflation von 8,7 % zugrunde gelegt.

Kein Ergebnis konnten aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen beim Thema überkollektivvertragliche Erhöhung der Gehälter und Arbeitszeitverkürzung erzielt werden. Es wurde jedoch vereinbart im Frühling in intensiveren Gesprächen das Thema Arbeitszeit weiter zu verhandeln. Für das Verhandlungsteam der Gewerkschaft GPA ist es oberstes Ziel nächstes Jahr bei diesem Thema Ergebnisse zu erzielen.

Weiter wurde vereinbart die Sondervergütung für Nachtarbeit deutlich um 24 % auf 2,80 Euro pro Stunde zu erhöhen und die Prämie gem. § 19 KV für einen guten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung auf 200 Euro (bisher 100.-) und bei ausgezeichnetem Erfolg auf 250.- Euro (bisher 150.-) anzuheben.

Der Kollektivvertrag Information und Consulting gilt für die Angestellten in den Bereichen Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Finanzdienstleister, Ingenieurbüros, Callshops, Unternehmensberatung und Bilanzbuchhalter.