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IT-KV: Abschluss in der 6. Verhandlungsrunde

Mindestens 200 Euro bei IST-Erhöhung

Adobe Stock

Nach sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen konnte in der 6. Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die etwa 65.000 Beschäftigten der IT-Branche ein Abschluss erzielt werden. Bei der Erhöhung der IST-Gehaltssumme konnte bei individueller Erhöhung ein Mindestbetrag von 200 Euro vereinbart werden. Die IST-Gehaltssumme steigt damit um 7,7 Prozent. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen zwischen 7,5 und 11.23 Prozent.

Die Lehrlingseinkommen werden überdurchschnittlich um 150.- Euro (2. Und 3. Lehrjahr) bzw. um 100.- Euro (1. Und 4. Lehrjahr) erhöht.

Etappenerfolg in Richtung echter IST-Erhöhung

Für die Gewerkschaft GPA ist das Ergebnis ein Etappenerfolg in Richtung einer echten IST-Erhöhung in diesem Bereich. Durch den Mindestbetrag von 200 Euro bei einer individuellen IST-Erhöhung gibt es erstmals eine Einschränkung der Verteilungsfreiheit für Arbeitgeber. Leider konnte eine Reduzierung bei den Ausnahmebestimmungen nicht durchgesetzt werden. Dafür bedeutet der vereinbarte Mindestbetrag, dass Einkommen unter 2325,-Euro jedenfalls eine Erhöhung über der durchschnittlichen Inflationsrate des Vorjahres erhalten. Damit konnte vor allem erreicht werden, dass für viele Betroffene die durchschnittliche Teuerung mehr als abgegolten wird.

In der IT-Branche gilt das Prinzip, dass bei der IST Erhöhung die Gehaltssumme erhöht wird und die Arbeitgeber eine betriebliche Verteilung vornehmen können. Die GPA verfolgt das Ziel einer echten individuellen IST-Erhöhung und hat nun einen wichtigen Etappenerfolg erzielt.

Dass sich die Arbeitgeber gegenüber der letzten Verhandlungsrunde noch bewegt haben, liegt auch am Druck, der durch öffentliche Aktivitäten der Beschäftigten erzeugt wurde. Dafür gebührt allen Betroffenen großer Dank.

Der Abschluss gilt rückwirkend mit 01.01.2023.