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IT-Kollektivvertrag: Wir fordern 9,75 Prozent!

Am 13. November 2023 fand die zweite Verhandlungsrunde des IT-Kollektivvertrags statt. Darin hat die Vertretung der Arbeitgeber:innen in der WKO ein Angebot zur Erhöhung der Mindestgehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen weit unter der zugrundeliegenden Inflation von 7,75 Prozent gelegt. Weiters wurde kein Angebot zur Erhöhung der Ist-Gehaltssumme gelegt.

Wir wollen weiterhin eine Erhöhung – in der Höhe von 9,75 Prozent – der Gehälter, Lehrlingseinkommen und KV-Zulagen, die die Inflation abdeckt und einen Anteil am Branchenerfolg des Jahres 2023 beinhaltet.

In Betrieben mit Betriebsrat finden nun Betriebsversammlungen statt, um die Kolleg:innen detailliert über den Verhandlungsstand zu informieren und über etwaige Maßnahmen zu beraten.

Der nächste Verhandlungstermin des IT-Kollektivvertrags findet in knapp zwei Wochen, am 24. November 2023, statt.

Übergabe Forderungsprogramm

Am 30. Oktober 2023, hat das GPA-Verhandlungsteam das Forderungsprogramm für die Verhandlungen des IT-Kollektivvertrags an die Vertretung der Arbeitgeber:innen in der Wirtschaftskammer (WKO) übergeben.

Darin wird neben der Erhöhung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen, KV-Zulagen und IST-Gehaltssumme erneut eine Erhöhung ALLER IST-Gehälter gefordert. (Die aktuelle Regelung im Kollektivvertrag ermöglicht es Arbeitgeber:innen, eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten mit einem IST-Gehalt von einer Erhöhung auszuschließen.)

Das Verhandlungsteam hat seine Forderung nach Erhöhung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und KV-Zulagen mit 9,75 Prozent beziffert.

Arbeiten in der IT soll attraktiver werden

Darüber hinaus werden verschiedene Maßnahmen gefordert, die die Branche, auch für Frauen und Junge, von anderen abheben und attraktivieren soll: präventive Erholungstage zur Gesundheitsvorsorge, Lehre mit Matura in der Arbeitszeit, Transparenz der Gehälter durch einen Einkommensbericht und einiges mehr.

Uns wurden von der Vertretung der Arbeitgeber:innen in der WKO heute Themen übermittelt. Unter anderem zur Abschaffung des Weiterqualifizierungsbonus, mehrere Punkte zur Ausweitung der Regelungen bezüglich Arbeitszeit im IT-KV (beispielsweise 12 Stunden Normalarbeitszeit bei Gleitzeit), die Berücksichtigung eines Jobfahrrads im Rahmen der Gehaltsgestaltung und die Vergütung der passiven Reisezeit 1:1.