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KV IT 2025: Erste Verhandlungsrunde ergebnislos beendet

Gewerkschaft GPA übergab Forderungen der Beschäftigten

Der heutige Auftakt der Kollektivvertragsverhandlungen für die über 90.000 Beschäftigten der IT-Branche ging nach fünf Stunden ergebnislos zu Ende. Seitens der Arbeitgeber wurde kein Angebot vorgelegt. Die Gewerkschaft GPA übergab die Forderungen der Beschäftigten. „Zusätzlich zur allgemeinen wirtschaftlichen Erholung entwickelt sich die Branche bereits seit mehreren Jahren deutlich besser als die Gesamtwirtschaft“, betont Sandra Steiner, Verhandlungsleiterin der Gewerkschaft GPA.

„Wir fordern einen Abschluss, der diese Leistung honoriert und die Attraktivität der Branche stärkt.“
Sandra Steiner, Verhandlungsleiterin der Gewerkschaft GPA

„Die Wertschöpfung der Branche steigt und Arbeitskräfte werden gesucht. Wenn Kollektivverträge die Branchenentwicklung abbilden sollen, dann ist es jedenfalls die IT-Branche, die in der Lage ist, die Teuerung abzugelten und einen Beitrag zur Stärkung der Inlandsnachfrage zu leisten“, fasst Steiner die wirtschaftliche Situation der Branche zusammen.

Konkret fordert die Gewerkschaft GPA die Erhöhung der Mindestgehälter, der IST-Gehaltssumme sowie der Lehrlingseinkommen und Zulagen über der Inflationsrate, aber auch mehr Fairness bei der Gestaltung der IST-Erhöhung. „Oftmals jahrelang wiederholte Ausnahmen der Beschäftigten von der IST-Erhöhung oder geringe Scheinerhöhungen sind weder zeitgemäß noch fair“, betont Steiner in Bezug auf die ungenügend geregelte Gestaltung der individuellen Gehaltserhöhung.

Die den Verhandlungen zugrunde gelegte Inflationsrate ist die von WIFO und IHS geschätzte jährliche Inflationsrate von 3,5 % für 2025. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 24. November statt.

Die Forderungen im Detail:

  • Erhöhung der Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen über der I-Rate
  • Erhöhung der IST-Gehaltssumme über der I-Rate
  • Erhöhung der Zulagen sowie Anpassung der Reiseaufwandsentschädigung über der I-Rate und des Kilometergeldes an die Steuerfreigrenzen des EStG
  • Evolution des IST-Erhöhungsmodels in Richtung mehr Gerechtigkeit für alle durch beispielsweise 
    • Reduktion der Ausnahmemöglichkeiten
    • Mindesterhöhung
    • Begründete schriftliche Mitteilung an Arbeitnehmer:in über Ausnahme von der IST-Erhöhung
  • Kein Nachteil durch höherwertige Verwendung: Mindestgehalt darf nach Umstufung von Regelstufe in Einstiegsstufe der höherwertigen Verwendung nie weniger als ohne Umreihung betragen.
  • Teilzeit: Recht der Arbeitnehmer:in auf Aufstockung bei regelmäßigen Mehrstunden

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