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Erfolgreicher KV-Abschluss für die Angestellten bei IT-Unternehmen 2018

Gültig ab 01. Jänner 2018

Am 20.12.2017 konnte bei einem informellen Treffen doch noch ein Abschluss für den IT-Kollektivvertrag erzielt werden.

Nach sehr intensiven, aber trotzdem konstruktiven Gesprächen konnte folgender Kompromiss erreicht werden:


Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Erhöhung der Mindestgehälter um 2,60%
  • Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 2,50%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 2,60%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60%

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Neufassung der Praktikantenregelung
  • Verkürzung der Ruhezeiten bei Dienstreisen von 9 auf 8 Stunden
  • Regelung betreffend Arbeit ausschließlich am Wochenende

Praktikantenregelung:

Pflichtpraktikanten werden zukünftig nach dem 3. Lehrjahr bezahlt. Schreibt die Schul- und Studienordnung eine Praktikazeit von mehr als 6 Monate vor, gebührt die Lehrlingsentschädigung des 4. Lehrjahres.
Studienpraktikanten, für die kein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, können zum Zwecke der Ausbildung pro Kalenderjahr 6 Monate beschäftigt werden. Voraussetzung dafür ist ein Ausbildungsplan.
Insgesamt ist die Beschäftigungsdauer auf 18 Monate im gleichen Betrieb begrenzt.
Entlohnung: Für die ersten 12 Monate 50%, ab dem 13 Monat gebührt 75% der zutreffenden Einstufung.
Abschließend:
Ein Student kann innerhalb von 3 Jahren pro Kalenderjahr 6 Monate in einem Betrieb zum Zwecke der Ausbildung beschäftigt werden.


Dienstreise:

Bei Dienstreisen werden die Ruhezeiten von 9 auf 8 Stunden reduziert, wobei der notwendige Ausgleich im Sinne ARG erfolgen muss.

 

Ausschließliche Wochenendarbeit:

In § 5 I. wird als Absatz 2a neu eine Formulierung im Sinne der folgenden Regelung aufgenommen:
Arbeitnehmer können an jeden Samstag und Sonntag arbeiten, wenn sie ausschließlich an diesen Tagen beschäftigt werden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt in diesem Zeitraum maximal 8,5 Stunden. Für die Normalarbeitszeit am Sonntag, die nicht in die Zeit von 21.00 bis 5.00 Uhr fallen, gebührt pro Stunde ein Zuschlag von 25%. Für die Normalarbeitszeit von 21.00 bis 5.00 Uhr gebührt sowohl am Samstag als auch am Sonntag ein Zuschlag von 50%. Wird ein Arbeitnehmer ausserhalb des hier beschriebenen Rahmens an einem anderen Arbeitstag im Ausmaß bis 8,5 Stunden beschäftigt, so gebührt ein Zuschlag von 25%. Die Grundlage zur Berechnung dieses Zuschlages ist 1/167 des Monatsgehaltes (bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Berechnung nach § 17 Abs 1). Wird der Arbeitnehmer außerhalb der Normalarbeitszeit, des in diesem Absatz beschriebenen Zeitraumes zur Arbeitsleistung herangezogen, so gilt diese als Überstunde und gebührt ihn für jede so geleistete Arbeitsstunde eine Entlohnung im Sinne § 5 III.

 

Das Abschlussprotokoll mit den Details der rahmenrechtlichen Änderungen findest du im Anhang.

 

Wir vom Verhandlungsteam möchten uns bei dir für die Unterstützung bedanken!

06.12.2017: 3. Verhandlungsrunde in der IT-Branche

KV-Verhandlungen sind derzeit gescheitert

Leider sind heute, am 6. Dezember 2017 die Kollektivvertragsverhandlungen für die IT-Branche für 2018 gescheitert.

Obwohl sich das Verhandlungsteam der GPA-djp sehr bemühte einen für beiden Seiten vertretbaren Kompromiss zu finden, konnte keine Einigung erzielt werden.

Unser letzter Kompromissvorschlag lautete:

  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,60%
  • Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 2,50%
  • Zugeständnisse bei der Beschäftigung von PflichtpraktikantInnen
  • Zugeständnis zu einer Sonderregelung für Wochenendarbeit

Damit waren wir bereit, über unseren Schatten zu springen und auch rahmenrechtliche Forderungen der Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Trotzdem beharrten die Arbeitgeber, neben den rahmenrechtlichen Punkten, darauf die Mindestgehälter maximal um 2,50% und die Ist-Gehaltssumme um 2,40% zu erhöhen.
Dies konnte das Verhandlungsteam nicht mehr akzeptieren.


Daher findet am 13. Dezember 2017 eine BetriebsrätInnenkonferenz statt, in der wir über die Details der Verhandlungen informieren und die weitere gemeinsame Vorgangsweise festlegen.

17.11.2017: 2. Verhandlungsrunde in der IT-Branche

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 6. Dezember 2017 statt.

Zweite Verhandlungsrunde wieder kein Abschluss!

Arbeitgeber machten kleine Schritte in die richtige Richtung.  

Erstmals gestand die Arbeitgeberseite uns zu, dass ein höherer Reallohnzuwachs als letztes Jahr für sie vorstellbar wäre.  

Auch verbanden sie dieses Zugeständnis nicht mehr länger mit rahmenrechtlichen Änderungen in ihrem Sinne.

Voraussetzung dafür war aber, dass die GPA-djp ihre Forderung erheblich reduziere. Dies wurde vom Verhandlungsteam der GPA-djp abgelehnt.

Positive Entwicklung der IT-Branche

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und im besonderen der positiven Entwicklung in der IT-Branche ist die Erwartungshaltung der BetriebrätInnen und der Beschäftigten eine höhere. 

Die GPA-djp fordert daher weiterhin eine entsprechend angemessene Erhöhung der Mindestgrundgehälter sowie der Ist-Gehaltssumme. 

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 6. Dezember 2017 statt. 

Bitte informiert eure Belegschaft über den aktuellen Status der Verhandlungen!

Über den weiteren Verhandlungsverlauf sowie über allfällig notwendige betriebliche Maßnahmen werden wir informieren. 

Denn nur gemeinsam wird es möglich sein, zu einem erfolgreichen IT-KV-Abschluss 2018 zu kommen. 

 

25.10.2017: Start der heurigen Kollektivvertragsverhandungen für die IT-Branche

Bericht der 1. KV-Verhandlung am 25.10.2017

Am 25.10.2017 begannen die Kollektivvertragsverhandlungen für die über 60.000 Beschäftigte in der IT-Branche.

Das Verhandlungsteam der GPA-djp forderte dabei einen Gehaltsabschluss der die wirtschaftlichen Lage der Branche widerspiegeln soll.
Da die Ertragslage in der IT-Branche sehr gut ist, sollen nun auch die Beschäftigten der Branche ihren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg bekommen.
Daher muss der Abschluss eine angemessene Reallohnerhöhung beinhalten.

Nach einer intensiven Diskussion über die wirtschaftliche Lage der Branche, wurde die Verhandlungen unterbrochen.
 

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17.11.2017 statt.
 

Am 14.11.2017 findet die nächste BetriebsrätInnenkonferenz statt, wo das Verhandlungsteam umfassend über die erste Verhandlungsrunde berichten wird.