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Mehr Gehalt für Beschäftigte der IT-Branche

Erhöhung der Mindestgehälter um 3,1 %, Ist-Gehaltssumme um 3,2 % und „Recht auf Nichterreichbarkeit“

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Ab 1. 1. 2022 gibt’s gibt es mehr Gehalt für die Beschäftigten der IT-Branche. Darauf konnten sich die Sozialpartner am 9. Dezember einigen Die Mindestgehälter werden um 3,1 % erhöht. Die Ist-Gehaltssumme wird um 3,2 % erhöht, spätestens mit 01.07.22. 

Deutliche Erhöhung der Lehrlingseinkommen

Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht.

  • im ersten Lehrjahr um € 50.- auf € 730.-
  • im zweiten Lehrjahr um € 58.- auf 900.-
  • im dritten Lehrjahr um € 55.- auf € 1080.-
  • im vierten Lehrjahr um € 50.- auf € 1410.-

Sämtliche KV-Zulagen werden um 3,1 % erhöht

Recht auf Nichterreichbarkeit und Ausbildungsfonds

Weiters wurde vereinbart, dass Betriebe den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit auch im Sinne der digitalen und telefonischen Erreichbarkeit durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelvereinbarung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen festzulegen haben. Bis 30.06.2022 sollen Gespräche der eingesetzten Steuerungsgruppe zur Bewältigung des Fachkräftemangels durch einen Ausbildungsfonds abgeschlossen sein.