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Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter 2018

Am 1.12.2017 konnte in der 5. Verhandlungsrunde eine Einigung mit den Arbeitgebern erzielt werden

Die Einigung lautet wie folgt:

  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,60%
  • Erhöhung der IST-Gehälter um 2,60%, maximal aber um € 105,00
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,60%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 2,60%

Bei einer prognostizierten Inflationsrate von 2,00% bedeutet dies, für die meisten KollegInnen, einen Reallohnzuwachs von 0,6%, oder von mindestens € 523,46 Brutto im Jahr.

Dieser Abschluss wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die Beschäftigten der Branche das Verhandlungsteam so tatkräftig unterstützt hätten.

Johannes Hofmeister, Verhandlungsleiter der GPA-djp kommentierte den Abschluss folgender Maßen: „ Es ist zwar schade, dass wir keinen zusätzlichen Urlaubstag durchsetzen konnten, doch der erzielte Kompromiss bedeutet einen kräftigen Reallohnzuwachs für die KollegInnen. Ich finde es toll, wie die KollegInnen uns, das Verhandlungsteam der GPA-djp unterstützt haben. Ich kann nur „Danke“ sagen. Dieser Abschluss zeigt, wie wichtig Solidarität und Gewerkschaften sind.“
 

Verhandlungsverlauf des KVs:

28.11.2017: 4.Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten der alternativen Telekom Anbieter

Wieder kein Gehaltsabschluss bei den alternativen Telekomanbietern

Trotz eines 15-stündigen Verhandlungsmarathon konnte auch in der vierten Verhandlungsrunde keine Einigung auf eine Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter erzielt werden.

Das letzte Angebot der  Arbeitgeber lautete:

  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,00%
  • Erhöhung der IST-Gehälter um 2,00%, aber maximal um € 100.-
  • Einen nachhaltigen zusätzlichen Urlaubstag
  • Beginnend mit 1.1.2019 sollen die Kolleginnen mit direktem Kundenkontakt, welche vor dem 1.1.2010 eingetreten sind, stufenweise an die Mindestgrundgehälter der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden.

Dieses Angebot wurde vom Verhandlungsteam der GPA-djp rundwegs abgelehnt. Verhandlungsleiter Johannes Hofmeister begründete seine Ablehnung folgender Maßen: " Es kann nicht sein, dass in einer Branche mit einem Gewinn von knapp 16% des Umsatzes, die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen gerade mit der Inflationsrate abgegolten werden"

Kollege Antoni-Tuckova ergänzte:" Uns ist der zusätzliche nachhaltige Urlaubstag schon was wert, doch dies kann nicht bedeuten, dass es keine Reallohnerhöhung gibt. Die KollegInnen benötigen nicht nur mehr Erholungsmöglichkeiten, sondern auch mehr Geld um sich ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten leisten zu können!"

Kollegin Melanie Kielhauser und Kollege Christian Jaros bringen unisono ihren Unmut zum Ausdruck, dass langjährige treue Beschäftigte der Unternehmen im direkten Kundenkontakt erst ab 1.1.2019 stufenweise an das Mindestgehalt der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden sollen. "Es ist einfach nur ungerecht, dass langjährige engagierte ArbeitnehmerInnen nicht in die Expertenstufe vorrücken können, nur weil sie vor dem 1.1.2010 in das Unternehmen eingetreten sind. Wir haben zwar den Arbeitgebern eine schrittweise Angleichung der Mindestgehälter angeboten, aber mit Beginn des Jahres 2018 und nicht mit 2019," stellte Melanie Kielhauser fest. 
 

Das Verhandlungsteam der GPA-djp stellte klar, dass der Gehaltsabschluss einen Wert von mindestens 2,95% haben muss. Die Erhöhung kann durchaus einen zusätzlichen Urlaubstag inkludieren, doch muss er auch eine angemessene Gehaltserhöhung beinhalten.
Am Freitag den 1. Dezember 2017 findet die 5. Verhandlungsrunde statt.
Sollte es bei dieser ebenfalls keineEinigung geben, sind für die nächste Woche Protestmaßnahmen im öffentlichen Raum geplant.

31.10.2017: 2. Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte der alternativen Telekom-Anbieter

Keine Einigung in der 2. Verhandlungsrunde

Am 31.10.2017 fand die zweite Gesprächsrunde der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen statt.

 

Bei diesen Verhandlungen bezeichneten die Arbeitgebervertreter unsere Forderung einer nachhaltigen Gehaltserhöhung von 4,00% als überzogen und unrealistisch.
Sie bestritten zwar die gute Ertragslage der Branche nicht, doch wiesen sie darauf hin, dass in den nächsten Jahren nicht nur hohe Investitionen getätigt werden müssten, sondern es bestehe die Gefahr, dass die Umsätze der Telekombranche durch OTT-Player (Google, Facebook, WhatsApp etc.) weiter erodieren werden.
Es gebe daher, nach ihrer Meinung, auch keine Garantie für gleich hohe Gewinne der Branche in den kommenden Jahren.

Daher sei der Spielraum für eine nachhaltige Erhöhung nur sehr gering.

 

Um den wirtschaftlichen Erfolg der Branche für das Jahr 2017 abzugelten, bieten sie den ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung von 1,95% des Jahreseinkommens an.
Dieses Angebot wurde vom Kollegen Johannes Hofmeister im Namen des Verhandlungsteams der GPA-djp mit folgenden Worten zurückgewiesen: "Bei einem Bruttogehalt von € 2500,-- € würde diese Einmalzahlung von Brutto € 682,50,  Netto nicht mal € 341,-- ergeben.

Nicht nur, dass der angebotene Betrag viel zu niedrig ist, haben sich die Kolleginnen und Kollegen keine Einmalprämie verdient, sondern eine nachhaltige Lohnerhöhung. Denn seine oder ihre Lebenshaltungskosten, wie Miete, Lebensmittel, Energiekosten usw. werden auch nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erhöht.

 

Wir erwarten uns von den Arbeitgebern für die erbrachten Leistungen der Kollegen und Kolleginnen einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg.

Angesichts von mehr als 1. Mrd. Euro erwirtschafteten Branchengewinn in den letzten 3 Jahren kann dies nur eine nachhaltige Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate sein.

Eine Einmalzahlung kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage.“
 

Ergänzend fügte Kollege Antoni-Tuckova hinzu, dass die ArbeitnehmerInnen mit diesem Angebot dreifach bestraft würden. Denn erstens würde hauptsächlich das Finanzamt von einer Einmalzahlung profitieren. Zweitens müssten die KollegInnen Reallohnverluste und damit verbunden, Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen und drittens würden ihre zukünftigen Pensionsansprüche deutlich reduziert werden. Die einzigen Profiteure von einer Einmalzahlung wären daher die Unternehmen, die zukünftig nicht nur niedrigere Gehälter zahlen müssten, sondern sich zusätzlich höhere Sozialabgaben sparen würden.


Bei einem zu erwartenden Jahresüberschuss der Branche von neuerlich fast 400.000.000 € im Jahr 2017, hielt das Verhandlungsteam der GPA-djp an seiner Forderung nach einer deutlichen Gehaltserhöhung fest.
 

Nach sehr intensiven Debatten wurden die Verhandlungen ergebnislos unterbrochen.

 

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2017 statt.

30.10.2017: Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte der alternativen Telekom-Anbieter haben begonnen!

Am 30.10.2017 begannen die Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Telekomanbieter

Die Forderung der Arbeitnehmervertreter sind folgende:

    Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um 4,00%

    Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,00%

    Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,00%

    Automatische Vorrückung in die Expertenstufen

    Die ArbeitnehmerInnenvertreter der GPA-djp begründeten ihre Forderung nach 4,00% mehr Gehalt, mit der ausgesprochen guten Ertragslage der Branche.

    Von Seiten der Arbeitgeber wurde das Programm der ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis genommen .
    Ein entgeltrechtliches Angebot ihrerseits wurde heute noch nicht unterbreitet., doch präsentierten sie ihre rahmenrechtliche Änderungsvorschläge.
    Hier wird vor allem eine Änderung bei den kollektivvertraglichen Arbeitszeitregelungen angestrebt.
     

    Die Verhandlung wurde nach einer ausgiebigen Erläuterung der wirtschaftlichen Lage der Branche auf den 31.10.2017 vertagt.