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Gehälter des Kollektivvertrags Steuerberater steigen durchschnittlich um 10,9 bis 7,85 Prozent

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Im Kollektivvertrag für Angestellte bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern wurde nunmehr die im November ausverhandelte Erhöhung der Gehälter durch die Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in ihren Gremien angenommen. Trotz der zeitlich verzögerten Annahme tritt der Kollektivvertrag mit 1.1.2023 in Kraft.

Die Mindestgehälter des Kollektivvertrags steigen um 7,85 %, aber mindestens um 200 Euro. Ziel war es, die von der Teuerung stärker getroffenen niedrigen Gehälter überproportional anzuheben. Das ist gelungen. Aufgrund der Mindesterhöhung von 200 Euro erhöhen sich beispielsweise die Mindestgehälter (im Schema für Eintritte ab 1.1.2015) in Beschäftigungsgruppe I um durchschnittlich 10,9 %, in II um 9,4 %, in III um 8,6 % und in IV um 7,9 %! Die durchschnittliche Erhöhung aller Verwendungsgruppenjahre sämtlicher Verwendungsgruppen beträgt 9 %.

Die Lehrlingseinkommen werden um 9 % erhöht.

Auch die überkollektivvertraglichen Gehälter steigen, da die Überzahlung über den Mindestgehältern betragsmäßig aufrecht zu erhalten ist.