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KV-Abschluss Gutsangestellte, gültig ab 01.05.2019

Die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigung werden um 2,4% angehoben

Am 24. April 2019 wurde bei der Verhandlung der Gutsangestellten folgender Abschluss erzielt:

  • Die KV-Gehälter und Lehrlingsentschädigung werden um 2,4% angehoben.
  • Geldwerte Ansprüche aus dem Kollektivvertrag werden um 2% erhöht.
  • Elternkarenzen ab 01. Mai 2016 und während des Dienstverhältnisses werden bis zu insg. max. 24 Monate auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet.
  • Für Jagdlehrlinge wird ein 4. Ausbildungsjahr eingeführt ( 1.200,- )
  • Geltungsbeginn: 01. Mai 2019