KV-Abschluss 2025 für Raiffeisen Ware Austria (RWA)
Gehälter steigen um 3,3%

Am 29. Jänner 2025 konnte unter herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen folgender Abschluss für die Angestellten der Raiffeisen Ware Austria bei einer rollierenden Inflation von 3,8% erzielt werden:
- Die Gehälter des Kollektivvertrages werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
- Die Lehrlingseinkommen werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
- Die Dienstalterszulagen und Biennien werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf Cent genau kaufmännisch gerundet.
- Zum 31. Dezember 2024 bestandene Überzahlungen bleiben in betragsmäßiger Höhe aufrecht.
- Für den Gehaltsabschluss 2026 wird Folgendes vereinbart:
- Basis für die Erhöhung ist die rollierende Inflationsrate der Monate Oktober 2024 bis September 2025 und wird wie folgt vorgenommen:
- Beträgt die rollierende Inflationsrate bis zu maximal 2,3 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,5 %.
- Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,4 % bis 2,5 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,4 %.
- Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,6 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,3 %.
- Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,7 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,2 %.
- Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,8 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,1 %.
- Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,9 %, beträgt die Erhöhung genau die rollierende Inflationsrate von 2,9 %.
- Ab einer rollierenden Inflationsrate von 3,0 % werden im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.
- Die sich daraus ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
- Die sich daraus ergebenden Lehrlingseinkommen werden auf die nächsten fünf Euro aufgerundet.
- Die sich daraus ergebenden DAZ und Biennien werden auf Cent genau kaufmännisch gerundet.
- Zum 31.12.2025 bestehende Überzahlungen bleiben in betragsmäßiger Höhe aufrecht.
- Basis für die Erhöhung ist die rollierende Inflationsrate der Monate Oktober 2024 bis September 2025 und wird wie folgt vorgenommen:
- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025