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KV-Abschluss 2025 für Raiffeisen Ware Austria (RWA)

Gehälter steigen um 3,3%

Am 29. Jänner 2025 konnte unter herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen folgender Abschluss für die Angestellten der Raiffeisen Ware Austria bei einer rollierenden Inflation von 3,8% erzielt werden:

  • Die Gehälter des Kollektivvertrages werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
  • Die Lehrlingseinkommen werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf den nächsten ganzen Euro aufgerundet.
  • Die Dienstalterszulagen und Biennien werden mit 1. Jänner 2025 um 3,3% erhöht und auf Cent genau kaufmännisch gerundet.
  • Zum 31. Dezember 2024 bestandene Überzahlungen bleiben in betragsmäßiger Höhe aufrecht.
  • Für den Gehaltsabschluss 2026 wird Folgendes vereinbart: 
    • Basis für die Erhöhung ist die rollierende Inflationsrate der Monate Oktober 2024 bis September 2025 und wird wie folgt vorgenommen:
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate bis zu maximal 2,3 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,5 %.
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,4 % bis 2,5 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,4 %.
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,6 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,3 %.
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,7 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,2 %.
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,8 %, beträgt die Erhöhung die rollierende Inflationsrate zuzüglich 0,1 %.
      • Beträgt die rollierende Inflationsrate 2,9 %, beträgt die Erhöhung genau die rollierende Inflationsrate von 2,9 %.
      • Ab einer rollierenden Inflationsrate von 3,0 % werden im Herbst 2025 Kollektivvertragsverhandlungen für das Jahr 2026 aufgenommen.
    • Die sich daraus ergebenden kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. 
    • Die sich daraus ergebenden Lehrlingseinkommen werden auf die nächsten fünf Euro aufgerundet.
    • Die sich daraus ergebenden DAZ und Biennien werden auf Cent genau kaufmännisch gerundet.
    • Zum 31.12.2025 bestehende Überzahlungen bleiben in betragsmäßiger Höhe aufrecht.
  • Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025