Ausschreibung des Robert-Hochner-Preises 2024
der Journalistengewerkschaft in Kooperation mit VERBUND für herausragende journalistische Leistungen in elektronischen Medien (Radio und Fernsehen)
Die Journalistengewerkschaft vergibt im Jahre 2024 für publizistische Leistungen im Bereich der politischen Berichterstattung einen Preis für elektronische Medien (Radio und Fernsehen). Dieser nach dem jahrzehntelang aktiven Gewerkschaftsmitglied Robert Hochner, dem langjährigen Mitarbeiter und Anchorman des ORF, benannte Preis wurde im Gedenken an diesen vorbildlichen Kollegen ins Leben gerufen und soll auch als Anreiz dienen, die Qualität der aktuellen politischen Berichterstattung in Österreich anzuheben. Das Preisgeld, zur Verfügung gestellt von VERBUND, beträgt 7500 Euro.
Die eingereichten Arbeiten sollten sich durch kritisches Denken, Courage, hohe Fachkompetenz und soziale Verantwortung auszeichnen. In den Arbeiten der Preisträgerin/des Preisträgers soll eine kritische Haltung gegenüber Machthabern aller Art zum Ausdruck kommen.
Ein Vorschlag zur Prämierung kann sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Redaktionen erfolgen und muss eine ausreichende Begründung enthalten. Als Preisträgerinnen und Preisträger können ausschließlich Berufsjournalistinnen und -journalisten (regelmäßige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio- und Fernsehsendern) vorgeschlagen werden, die vorwiegend österreichisches Publikum als Ziel ihrer Berichterstattung sehen. Die Arbeiten (zumindest drei) müssen auf gängigen Tonträgern wie beispielsweise Stick, CD oder DVD eingereicht werden.
Beurteilt werden soll nicht das journalistische Lebenswerk, sondern besondere journalistische Leistungen im Jahr 2023 (beginnend mit Mai) bzw. 2024.
Vorschläge und Bewerbungen für den Robert-Hochner-Preis sind bis Freitag, 26. April 2024, mit dem Vermerk „Hochner-Preis“ formlos an die Journalistengewerkschaft in der GPA, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien, zu richten.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Journalistengewerkschaft bestellte Jury, wobei die Aufteilung auf mehrere gleichwertige Preisträgerinnen und Preisträger zulässig ist. Liegen keine auszeichnungswürdigen Arbeiten vor, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Überreichung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen.