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KV-Abschluss Hotel- und Gastgewerbe 2021

Gemeinsame Verhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA abgeschlossen

Nach langem Warten auf Verhandlungsbereitschaft von Seite der WKO konnte in gemeinsamen Verhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA am 05. Februar 2021 nun doch einen Einigung zu den kollektivvertraglichen Gehaltstabellen der Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe erzielt werden. Dabei wurde berücksichtigt, dass es mit 01. Mai 2020 keine Gehaltserhöhung gegeben hat. Diese konnte durch diesen 2-Jahresabschluss wieder ausgeglichen werden. Angesichts der besonderen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie ist dieser Abschluss jedenfalls ein Zeichen der Wertschätzung an die Arbeitnehmer*innen.

Das Ergebnis im Detail (Gehaltstabelle im Anhang):

ab 01. April 2021

  • Für 2021 wird die Geltung der Erhöhung mit 01. April um 1 Monat vorgezogen.
  • Mit 01. April 2021 steigen (bei einer Jahresinflation 2020 von 1,4%) die KV-Gehälter um durchschnittlich 2,25%. Damit liegt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte bei € 1.575,00, für Fachkräfte mit Berufserfahrung bei € 1.678,00.
  • Die Lehrlingseinkommen betragen mit 01. April 2021 für das

1. LJ: € 758,00 (+3,3%)

2. LJ: € 890,00 (+3,5%)

3. LJ: € 1.015,00 (+3,6%)

4. LJ: € 1.105,00 (+2,8%)

ab 01. Mai 2022

  • Mit 01. Mai 2022 steigen (bei einer angenommenen Jahresinflation 2021 von 1,5%) die KV-Gehälter um durchschnittlich 2,33%. Damit liegt das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte bei € 1.612,00, für Fachkräfte mit Berufserfahrung bei € 1.718,00.
  • Steigt die Jahresinflation 2021 über 1,7%, werden die KV-Gehälter mit 01. Mai 2022 um durchschnittlich 2,53% angehoben. Steigt die Jahresinflation 2021 über 2%, finden auf Initiative der Gewerkschaften VIDA und GPA Sozialpartnergespräche hinsichtlich einer allfälligen Anpassung der KV-Gehälter ab 01. Mai 2022 statt.
  • Die Lehrlingseinkommen betragen mit 01. Mai 2022 für das

1. LJ: € 810,00 (+3,2%)

2. LJ: € 920,00 (+3,4%)

3. LJ: € 1.050,00 (+3,4%)

4. LJ: € 1.135,00 (+2,7%)

  • Die Zulagen werden mit 01. Mai 2022 erhöht:

Nachtarbeitszulage: € 24,00

Fremdsprachenzulage: € 32,00

Fehlgeldentschädigung: € 33,00