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KV-Abschluss Hotel- und Gastgewerbe 2023

Die KV-Gehälter werden um durchschnittlich 9,3% angehoben

Nach zähen Verhandlungen konnte am 22. Feb. 2023 gemeinsam mit der Gewerkschaft vida in der dritten Verhandlungsrunde bei einer Jahresinflation von 8,6% folgender Abschluss für die Angestellten in der Hotellerie und Gastronomie erzielt werden:

  • Die KV-Gehälter werden um durchschnittlich +9,3% angehoben.
    Das Einstiegsgehalt für Hilfskräfte beträgt € 1.800,- (+10,5%), für Fachkräfte ohne Berufserfahrung in den ersten beiden Jahren € 1.860,- (+10,0%) und mit Berufserfahrung in der niedrigsten Verwendung € 1.915,- (in NÖ, Bgld, OÖ, Stmk und Ktn), € 1.925,- (in den Kaffeehäusern und der Gastronomie in Wien), € 2.010,- (in Sbg, T und Vbg) bzw. € 2.015 (in der Hotellerie in Wien).
  • Die Lehrlingseinkommen wurden im 1. und 2. LJ um € 110,- auf € 925,- (+13,5%) bzw. € 1.035,- (+11,9%) und im 3. Und 4. LJ um € 160,- auf € 1.215,- (+15,2%) und € 1.305,- (+14,0%) angehoben.
  • Der Nachtarbeitszuschlag wird um € 2,- auf € 26,- (+8,3%) erhöht.
  • Die Fremdsprachenzulage wird um € 3,- auf € 35,- (+9,4%) erhöht.
  • Die Fehlgeldentschädigung wird um € 3,- auf € 36,- (+9,1%) erhöht.
  • Geltungsbeginn: 01. Mai 2023

Viele Baustellen bleiben offen und unberührt, um das Berufsfeld attraktiver zu machen:

  • Es konnten zwar kleine Schritte in Richtung Vereinheitlichung der vier parallelen Tabellen gemacht werden. So ist nun nach der Gruppe für Hilfskräfte (BG 5) auch die Gruppe der Berufseinsteiger:innen (BG 4) in ganz Österreich gleich. Für anstehende größere Schritte bei den Fachkräften waren die Arbeitgeber:innen jedoch nicht zu haben, wodurch es nach wie vor zu Unterschieden von bis zu € 300,- zwischen benachbarten Bundesländern (zB. W und NÖ) kommt. 
  • Ebenso wenig ist den Arbeitgeber:innen ein attraktiver Karriereverlauf wichtig, wenn in der höchsten Stufe (BG 0, Geschäftsführer:innen und Hoteldirektor:innen) in den östlichen Bundesländern ein für die Verantwortung unterirdischer Wert von € 2.338,- aufscheint.
  • Es ist fast schon selbstverständlich in der Branche, dass Arbeitskräfte überzahlt werden, die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) errechnen sich jedoch anders als in den allermeisten anderen Kollektivverträgen nicht aus den Bruttogehältern, sondern aus den KV-Mindestwerten.
  • Rahmenrechtliche Verbesserungen wie Nacht- oder Wochenendzuschläge, Arbeitszeitverkürzung (aktuell 40 Wochenstunden) oder Ähnliches sind indiskutabel, im Gegenteil.
  • So forderten die Arbeitgeber:innen wiederholt eine Streichung der Fremdsprachenzulage, eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die höchstzulässige wöchentliche Normalarbeitszeit (zur Erreichung der durchschnittlich höchstens 48 Wochenstunden) oder für Lehrlinge mehrere aufeinanderfolgende Arbeitswochenenden. Als Gewerkschaft konnten wir zumindest diese Punkte verhindern.