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KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2024

Mindestgehälter werden um 8,7 % erhöht

Tryfonov - stock.adobe.com

In der zweiten Verhandlungsrunde konnten wir am 12. Dezember 2023 einen KV-Gehaltsabschluss für das Jahr 2024 mit folgendem Inhalt vereinbaren.

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) und das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2024 um 8,7 % erhöht. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden. Für das Jahr 2024 wird empfohlen, die Überzahlung in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht und betragen ab 1. Jänner 2024 im 1. Lehrjahr 810 Euro, im 2. Lehrjahr 960 Euro, im 3. Lehrjahr 1.290 Euro und im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.583 Euro.

Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste (Abschnitt VII, Z.6 des KVs) werden ebenfalls mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2024 von 18 Euro auf 19,60 Euro bzw. von 37 Euro auf 40,20 Euro erhöht.

Geltungsbeginn ist der 1. Jänner 2024.