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KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften 2018

  1. Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 01.01.2018 um 1,75% maximal bis zur Stufe 6 erhöht.
  2. Zusätzlich werden 1,75% der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen, gemäß den Richtlinien laut §19 des KV individuell maximal bis zur Stufe 6 verteilt.
  3. Die Stufen der Gehaltstabelle werden mit 1.1.2018 um 2,0% angehoben.
  4. Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt auf Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2018 um 2,0% erhöht.
  5. Die Erhöhung wird mit 01.01.2018 wirksam.
  6. Die Auszahlung der oben genannten Erhöhungen erfolgt bis spätestens 30.04.2018.
  7. Per Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, einen Saldo von bis zu 24 Plus – oder Minusstunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum zu übertragen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann diese Vereinbarung auch auf Einzelvertragsbasis erfolgen-
  8. Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2018.
  9. Die Verhandlungen für 2019 sollen im 4ten Quartal 2018 aufgenommen werden.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht in Kürze zum Downloaden zur Verfügung.