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KV-Abschluss für die ausländischen Luftverkehrsgesellschaften 2020

Für die Angestellten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden: 

  • Die IST-Gehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2020 um 0,9 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht.
 
  • Zusätzlich werden 1,0 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen. gemäß den Richtlinien laut § 19 des KV individuelle maximal bis zur Stufe 6 verteilt.

 

  • In den Erhöhungen nach den Punkten 1 und 2 sind die 1,2 % für den Ersatz der Stufensprünge enthalten.

 

  • Alle Vollzeitmitarbeiter, die 2019 ein Gehalt auf Stufe 6 oder darüber erhielten, bekommen für 2020 einen Einmalbetrag von brutto 1.400,-- Euro. Teilzeitmitarbeiter erhalten davon einen aliquoten Anteil.

 

  • Alle Vollzeitmitarbeiter, die noch keinen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten zwei Freizeittage/Jahr. Alle Vollzeitmitarbeiter, die Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, erhalten einen Freizeittag/Jahr. Teilzeitangestellten gebührt jener Anteil des Freizeittages, der dem Anteil der teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Vollzeit entspricht.

 

  • Die Erhöhungen werden rückwirkend mit 1.1.2020 wirksam und sind wie die Einmalzahlung spätestens bis 30.4.2020 nachziverrechnen.

 

  • Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum 1.1.2020-31.12.2020.

 

  • Die Verhandlungen für 2021 sollen im 4. Quartal 2020 aufgenommen werden.

 

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.